Die AD-1 Verbrauchserklärung ist das telematische Formular, mit dem Inhaber von Elektrizitätswerken der italienischen Zollagentur (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli, ADM) die Daten zu Produktion, Einkauf und Verbrauch elektrischer Energie für die Stromsteuer melden, wie in Art. 53 des Testo Unico delle Accise (D.Lgs. 504/1995) vorgesehen. Erklärungspflichtig sind Produzenten aus erneuerbaren Quellen mit mehr als 20 kW Leistung, Produzenten aus nicht erneuerbaren Quellen jeder Größe, zum Eigenverbrauch zugelassene Abnehmer mit ADM-Genehmigung sowie Stromverteiler und -verkäufer. Ab 2026 - nach der Reform durch D.Lgs. 43/2025 - reichen Sie die Erklärung halbjährlich ein: H1 (Januar bis Juni) bis 30. September, H2 (Juli bis Dezember) bis 31. März des Folgejahres. Die Übermittlung läuft ausschließlich telematisch über den S2S-Kanal (System to System) oder U2S (User to System). Erneuerbare Anlagen mit höchstens 20 kW Leistung, die ihre gesamte Produktion selbst verbrauchen, sind von der Stromsteuer befreit und müssen keine Erklärung einreichen.
Schnelldefinitionen
- AD-1 Erklärung
- Telematisches ADM-Formular mit den Daten zu Produktion, Einkauf und Verbrauch elektrischer Energie für die Stromsteuer (Art. 53 TUA).
- Elektrizitätswerk (Officina elettrica)
- Anlage zur Produktion oder Umwandlung elektrischer Energie für den Verbrauch, lizenz- oder genehmigungspflichtig bei der ADM.
- Erklärungspflichtige(r) (figura dichiarante)
- Kategorie des meldepflichtigen Subjekts (8 Kategorien gemäß Art. 52-54 TUA); bestimmt, welche AD-1 Quadri auszufüllen sind.
- Quadro
- Thematischer Abschnitt der AD-1 Erklärung (A, B, C, E, G, H, I, L) mit spezifischen Daten zum Elektrizitätswerk oder zur Steuerberechnung.
- 20 kW Schwelle
- Nennleistung, unterhalb derer eine erneuerbare Anlage im Eigenverbrauch von der Stromsteuer befreit ist.
- Halbjährlicher Turnus (Cadenza semestrale)
- Mit D.Lgs. 43/2025 eingeführte Periodizität: H1 bis 30. September, H2 bis 31. März des Folgejahres.
- S2S / U2S
- Telematische Übermittlungskanäle der ADM: System-to-System (zugelassene Portale) und User-to-System (Operator über AIDA).
- Nationaler Steuersatz (Aliquota nazionale)
- Staatliche Stromsteuer in €/MWh gemäß Art. 52 TUA; gilt für die steuerpflichtigen Verbräuche.
Wer muss die AD-1 einreichen
Nicht jeder Stromerzeuger ist meldepflichtig. Das TUA unterscheidet befreite und meldepflichtige Subjekte anhand von drei Hauptkriterien:
- Energiequelle: erneuerbar (Photovoltaik, Wasserkraft, Wind, Geothermie) oder nicht erneuerbar (Wärmekraft, Kraft-Wärme-Kopplung).
- Nennleistung der Anlage: Die entscheidende Schwelle liegt bei 20 kW. Erneuerbare Anlagen mit höchstens 20 kW Leistung sind von der Stromsteuer befreit, sofern der Produzent die Energie selbst verbraucht.
- Verwendung der Energie: Eigenverbrauch, Netzeinspeisung, Nutzung in internen Netzen (RIU) oder Lieferung an Dritte.
Wer die Befreiungsschwellen überschreitet, benötigt eine ADM-Lizenz (oder eine Genehmigung für die kleineren Kategorien) und reicht ab 2026 die AD-1 Erklärung halbjährlich ein (Reform D.Lgs. 43/2025).
Die Struktur der Erklärung: die AD-1 Quadri
Das Formular AD-1 gliedert sich in Quadri - thematische Abschnitte mit spezifischen Daten zum Elektrizitätswerk und zur produzierten bzw. verbrauchten Energie. Nicht jeder Quadro ist Pflicht für jeden: Die erforderliche Kombination richtet sich nach der Erklärungspflichtigen-Kategorie.
| Quadro | Inhalt |
|---|---|
| A | Identifikationsdaten des Elektrizitätswerks und der Anlage (Leistung, Typ, Standort) |
| B | Produktion und Einkauf von elektrischer Energie im Abrechnungszeitraum |
| C | Lieferungen an Dritte, die der Stromsteuer unterliegen |
| E | Befreite Verbräuche (Eigenverbrauch des Produzenten, befreite Industrienutzung) |
| G | Steuerberechnung: Steuersätze, geschuldete Beträge, Abzüge |
| H | Steuergutschriften und Erstattungen |
| I | Zusammenfassung der geleisteten Zahlungen (Vorauszahlungen, Restbeträge) |
| L | Ergänzende Erklärung / Berichtigung früherer Zeiträume |
Quadro A ist immer Pflicht. Die weiteren Quadri variieren: Ein steuerpflichtiger Photovoltaik-Produzent über 20 kW füllt in der Regel A, B, E und G aus. Ein Abnehmer mit gemischter Nutzung benötigt unter Umständen zusätzlich C und H.
So berechnen Sie die Stromsteuer
Die Stromsteuer setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen, beide in €/MWh ausgedrückt:
1. Nationaler Steuersatz
Das Ministero dell'Economia e delle Finanze (MEF) legt ihn fest und aktualisiert ihn jährlich. Er gilt für die gesamte an nicht befreite Abnehmer gelieferte elektrische Energie in MWh. Die Steuersätze richten sich nach Abnehmertyp (Haushalt oder Industrie) und Verbrauchsstufe.
2. Regionaler Zuschlag
Jede Region kann im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen einen Aufschlag auf die staatliche Stromsteuer erheben. Der Zuschlag fällt regional unterschiedlich aus und kommt zum nationalen Steuersatz hinzu. Bei Elektrizitätswerken mit Anlagen in mehreren Regionen richtet sich der Zuschlag nach dem Standort der Anlage, die die Energie produziert hat.
3. Vorauszahlung und Restzahlung
Sie führen die Steuer nicht vollständig bei Einreichung der Erklärung ab. Das System sieht vor:
- Vorauszahlung (Acconto): Anzahlung auf Basis der Steuer des Vorjahres (oder Vorhalbjahres), fällig zu einem Zwischenfälligkeitstermin.
- Restzahlung (Saldo): Ausgleich bei Einreichung der Erklärung, berechnet als Differenz zwischen tatsächlicher Steuerschuld und geleisteter Vorauszahlung.
Teilbefreiungen und Vergünstigungen
Das TUA kennt zahlreiche Fälle der teilweisen oder vollständigen Befreiung:
- Erneuerbare Produktion bis 20 kW für den Eigenverbrauch des Produzenten: vollständig befreit.
- Industrielle Nutzung in elektrolytischen Prozessen: ermäßigter Steuersatz.
- In internen Netzen (RIU) erzeugte und verbrauchte Energie: Sonderregime, je nach Typ mit Befreiung oder ermäßigtem Steuersatz.
- Haushaltsabnehmer: niedrigere Steuersätze als bei gewerblicher Nutzung, mit differenzierten Verbrauchsschwellen.
Die Fristen 2026
Mit dem Inkrafttreten des D.Lgs. 43/2025 sieht der Kalender 2026 vor:
- H1 2026 (Januar bis Juni): Erklärung einreichen bis 30.09.2026.
- H2 2026 (Juli bis Dezember): Erklärung einreichen bis 31.03.2027.
Sie reichen die Erklärung telematisch über das AIDA-System der ADM ein - alternativ über ein zugelassenes Portal, das die Übermittlung an das S2S-System der Behörde unterstützt.
Häufige Fehler beim Ausfüllen
Bei ADM-Kontrollen zeigen sich einige wiederkehrende Fehler, die Inhaber von Elektrizitätswerken besonders häufig machen:
- Falscher Quadro für die Erklärungspflichtigen-Kategorie: Nicht zutreffende Quadri auszufüllen oder Pflicht-Quadri wegzulassen zählt zu den häufigsten Fehlern und kann Nachforderungen von Unterlagen auslösen.
- Veralteter regionaler Steuersatz: Einige Regionen aktualisieren den Zuschlag jährlich. Wer Vorjahresdaten verwendet, riskiert eine fehlerhafte Erklärung.
- Ungenaue Zählerablesung: Bei der halbjährlichen Erklärung muss die Zählerablesung zum 30. Juni so genau wie möglich sein; erhebliche Abweichungen vom abschließenden Saldo können Sanktionen nach sich ziehen.
- Unterlassene Meldung von Anlagenänderungen: Eine Leistungserhöhung über die Befreiungsschwelle hinaus oder ein Wechsel der Erklärungspflichtigen-Kategorie ist der ADM unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zu melden.
- D.Lgs. 43/2025: Was sich für AD-1 Erklärungen 2026 ändert - die Reform, die die halbjährliche Kadenz eingeführt hat.
- DM 10. März 2026: das Durchführungsdekret zur Stromsteuer - monatliche Vorauszahlungen, Saldo und Übergangsregeln.
- Elektrizitätswerk: Erklärungspflichtige, ADM-Lizenzen und Meldepflichten - die 8 Erklärungspflichtigen gemäß Art. 52-54 TUA.
- Erklärungspflichtige der AD-1: Hub je Kategorie - dedizierte Vertiefungen zu Eigenerzeuger, gewerblicher Nutzer, Volleinspeisung, scambio sul posto, KWK und CER.
- Kaution Elektrizitätswerk 2026: neue Berechnung 15% - Anpassung an D.Lgs. 43/2025.
- CER (Erneuerbare Energiegemeinschaft) in Italien: AD-1 2026 - Sonderkonfiguration für Energiegemeinschaften nach D.Lgs. 199/2021.
- Photovoltaik in Südtirol: AD-1 für Bozner Anlagenbetreiber - regionale Anlaufstelle für PV- und CER-Betreiber in Südtirol und Trentino.
- Einreichung der AD-1 Erklärung bei der italienischen Zollagentur - Schritt-für-Schritt-Verfahren, U2S- und S2S-Kanäle, Bestätigungen und ravvedimento operoso.