Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Deklara — Limeon S.r.l. | www.deklara.it
Version 1.3 | Stand: 28.04.2025 | Nr. RAE BZ-237181
Vertragssprachen: Deutsch / Italienisch. Bei Widersprüchen gilt die italienische Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln den Zugang und die Nutzung der Deklara-Dienste von Limeon S.r.l., Altenmarktgasse 19, 39042 Brixen (BZ), MwSt.-Nr. IT 03161350214, E-Mail: support@deklara.it, PEC-Mail: info@pec.limeon-energy.it. Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmen und Personen im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit ( B2B). Privatkonsumenten ist der Zugang nicht gestattet.
Deklara wird in zwei Serviceangeboten bereitgestellt: Option Solo (Self-Service: der Nutzer verwaltet eigenständig seine Anlagen, sein p12-Zertifikat und seine Erklärungen) und Option Zero (vollständig verwalteter Dienst: Limeon handelt als Auftragnehmer gem. Art. 1703 Codice Civile und erstellt sowie übermittelt die Erklärungen auf Basis einer ADM-Vollmacht).
Abschnitt I — Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–12)
Gelten für beide Optionen
Art. 1 — Vertragsgegenstand und Serviceangebote
1.1 Diese AGB bilden zusammen mit der Datenschutzerklärung, dem Preisblatt-Anhang und eventuellen im Portal bestätigten Bestellungen die vollständige Vereinbarung.
1.2 Bei der Registrierung wählt der Nutzer die gewünschte Option. Die Bestimmungen des entsprechenden Abschnitts gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen. Bei Aktivierung beider Optionen gelten beide Abschnitte.
Art. 2 — Begriffsbestimmungen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| «Portal / Deklara» | Von Limeon entwickelte Plattform für Erfassung, Verarbeitung und S2S-Übermittlung der Stromsteuererklärungen. |
| «Nutzer» | Jede juristische Person oder Einheit, die nach Registrierung und Zahlung das Portal nutzt. |
| «Anlage» | Officina elettrica (Produktions-/Verbrauchsstätte für Strom), die den Deklarationspflichten gem. TUA unterliegt. |
| «Option Solo» | Serviceangebot, bei dem der Nutzer seine Erklärungen eigenständig verwaltet. |
| «Option Zero» | Serviceangebot, bei dem Limeon als Auftragnehmer die Erstellung und Übermittlung übernimmt. |
| «Steuerpflichtiger» | Betreiber mit Deklarations- und Zahlungspflicht gem. Art. 52–54 TUA. |
| «Berater / Consulente» | Natürliche oder juristische Person, die als ADM-Bevollmächtigter Anlagen Dritter betreut. |
| «p12-Zertifikat» | Digitales Zertifikat im PKCS#12-Format für Signatur und ADM-Übermittlung. |
| «ADM-Vollmacht» | Formelle Vollmacht, die der Nutzer Limeon (oder dem Berater) über das ADM-Portal erteilt. |
| «S2S» | Server-to-Server-Kommunikation zwischen Deklara und den ADM-Systemen. |
| «TUA» | D.Lgs. Nr. 504/1995, geändert durch D.Lgs. Nr. 43/2025. |
| «Halbjahr H1» | Verbrauchsperiode Januar–Juni; Übermittlungsfenster ADM: Juli–September. |
| «Halbjahr H2» | Verbrauchsperiode Juli–Dezember; Übermittlungsfenster ADM: Januar–März. |
| «Entgelt» | Periodisch geschuldetes Pauschalentgelt für das gewählte Paket. |
| «Äquiv. Jahresentgelt» | Gesamtentgelt ÷ Laufzeitjahre; Basis für den Haftungsdeckel. |
Art. 3 — Registrierung, Zugang und Rollen
3.1 Der Zugang setzt eine Registrierung mit Pflichtangaben voraus: Firmenname, P.IVA, Steuernummer, Unternehmenssitz, PEC-Adresse, Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners.
3.2 Der Nutzer garantiert Vollständigkeit und Aktualität der Angaben und meldet Änderungen unverzüglich. Zugangsdaten sind persönlich und nicht übertragbar; der Nutzer haftet für alle Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten.
3.3 Der Nutzer kann als Steuerpflichtiger (Anlageninhaber, im eigenen Namen), Berater/Bevollmächtigter (im Namen Dritter auf Basis ADM-Vollmacht — Zusatzbedingungen gem. Art. 17) oder Interner Benutzer (autorisierter Mitarbeiter) tätig sein.
3.4 Limeon kann den Zugang nach folgendem abgestuften Verfahren sperren: (a) geringfügige Verstöße: Abmahnung mit 5 Werktagen Heilungsfrist; (b) ausbleibende Behebung: Sperrung mit 48 Stunden Vorlauf; (c) sofortige Sperrung nur bei schwerwiegenden Verstößen (illegale Nutzung, Betrug, IT-Sicherheitsverletzung, Zahlungsverzug über 30 Tage, behördliche Anordnung). Bei einer dem Nutzer zuzurechnenden Sperrung haftet Limeon nicht für Folgen der Unmöglichkeit, Erklärungen zu übermitteln.
Art. 4 — Datenschutz
4.1 Limeon S.r.l. verarbeitet personenbezogene Daten als Verantwortliche gem. DSGVO. Datenschutzerklärung und DSB-Kontaktdaten sind im Portal verfügbar und müssen vor der Registrierung aktiv bestätigt werden.
4.2 Lädt der Nutzer Daten eigener Kunden oder Mitarbeiter hoch, handelt Limeon als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Der Nutzer erklärt, über eine geeignete Rechtsgrundlage zu verfügen, und hat das Recht auf Auskunft über Sicherheitsmaßnahmen mit mind. 30 Tagen Ankündigung.
Art. 5 — Verfügbarkeit des Dienstes und Wartung
Limeon verpflichtet sich, einen hohen Verfügbarkeitsstandard aufrechtzuerhalten. Geplante Wartungen werden rechtzeitig per E-Mail angekündigt. Ungeplante Unterbrechungen durch höhere Gewalt oder ADM-Ausfälle begründen keinen Erstattungsanspruch.
Art. 6 — Entgelt und Zahlung
6.1 Die anwendbaren Entgelte sind im Preisblatt-Anhang festgelegt und bei der Registrierung bestätigt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über Stripe Payments Europe, Ltd.
6.2 Das Entgelt für die erste Periode (zeitanteilig) ist vor der Dienstfreischaltung zu entrichten. Bei automatischen Verlängerungen belastet Stripe das Entgelt am fixen Ablaufdatum (31. März oder 30. September).
6.3 Bei fehlgeschlagener Abbuchung benachrichtigt Limeon den Nutzer. Der Nutzer hat 7 Tage zur Regulierung; danach kann Limeon sperren und nach 15-tägiger Mahnung den Vertrag auflösen.
Preisliste — Option Solo (€/Jahr, zzgl. MwSt.)
| Paket | Jahresentgelt |
|---|---|
| 1 Anlage | € 199,00 |
| bis zu 5 Anlagen | € 599,00 |
| bis zu 10 Anlagen | € 949,00 |
| bis zu 15 Anlagen | € 1.249,00 |
| bis zu 20 Anlagen | € 1.549,00 |
| bis zu 25 Anlagen | € 1.849,00 |
| ≥ 26 Anlagen | Individuelles Angebot |
Berater-Zuschlag (einmalig): Aktivierungspauschale (inkl. 3 Anlagen) € 199,00 + je zusätzlicher Anlage über 3 inkludierte € 49,00/Anlage. Nicht erstattungsfähig.
Preisliste — Option Zero (€/Jahr, zzgl. MwSt.)
| Anzahl Anlagen | Jahresentgelt |
|---|---|
| 1 | € 399,00 |
| 2 | € 749,00 |
| 3 | € 1.049,00 |
| 4 | € 1.299,00 |
| 5 | € 1.499,00 |
| ≥ 6 | Individuelles Angebot |
Für Mehrjahreslaufzeiten (3 oder 5 Jahre) wird das äquivalente Jahresentgelt im Rahmen eines individuellen Angebots vereinbart.
Art. 7 — Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
7.1 Der Vertrag beginnt mit der Freischaltungsmitteilung. Die erste Vertragsperiode endet am 31. März oder 30. September, der mindestens 6 Monate nach Aktivierung liegt und die vollständige Einbeziehung mindestens eines H1- und H2-Halbjahres sicherstellt. Das Entgelt für die erste Periode wird zeitanteilig berechnet (Jahresentgelt × effektive Monate ÷ 12, aufgerundet).
7.2 Ohne schriftliche Kündigung mindestens 30 Tage vor dem fixen Ablaufdatum verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Das neue Jahresentgelt darf das äquivalente Jahresentgelt des Vorjahres um nicht mehr als die ISTAT-FOI-Rate (Oktober-Wert) zzgl. maximal 3% übersteigen und wird mindestens 60 Tage im Voraus mitgeteilt.
7.3 Die Kündigung muss schriftlich (auch PEC/E-Mail) mindestens 30 Tage vor dem fixen Ablaufdatum zugehen.
7.4 Limeon kann mit 60-tägiger Schriftfrist kündigen (Kündigung ohne Verschulden) und erstattet das äquivalente Jahresentgelt anteilig für nicht genutzte volle Halbjahre. Bei Kündigung wegen Nutzerverschuldens oder vorzeitiger Kündigung durch den Nutzer aus anderen Gründen als einem Limeon-Verschulden besteht kein Erstattungsanspruch.
Art. 8 — Änderungen der AGB
Limeon kann die AGB jederzeit ändern und teilt Änderungen 30 Tage im Voraus per E-Mail mit. Der Nutzer kann innerhalb dieser Frist schriftlich kündigen (Erstattung gem. Art. 7.4). Weiternutzung gilt als vollständige Annahme der neuen AGB.
Art. 9 — Höhere Gewalt
9.1 Keine der Parteien haftet für Nichterfüllung durch Höhere Gewalt (unvorhersehbare, außerhalb zumutbarer Kontrolle liegende Ereignisse, einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Behördenanordnungen, anhaltende ADM-Ausfälle). Benachrichtigungspflicht innerhalb von 3 Werktagen.
9.2 Bei Andauern über 60 Tage: Rücktrittsrecht mit 15-Tages-Frist; Limeon erstattet das äquivalente Jahresentgelt anteilig für nicht genutzte volle Monate.
Art. 10 — Allgemeine Schlussbestimmungen
10.1 Portal, Software, Marken und Inhalte sind Eigentum von Limeon oder deren Lizenzgebern. Der Nutzer erhält eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Nutzungslizenz für die Vertragslaufzeit.
10.2 Vertraulichkeitspflicht: 5 Jahre nach Vertragsende; für Geschäftsgeheimnisse gem. D.Lgs. 63/2018 zeitlich unbegrenzt.
10.3 Limeon darf den Vertrag nur mit schriftlicher Nutzerzustimmung abtreten, außer bei Unternehmensübertragung/Fusion (60-Tages-Vorlauf). Abtretung durch den Nutzer ohne Limeon-Zustimmung nicht zulässig.
10.4 Mitteilungen schriftlich (auch E-Mail/PEC). Kontakt Limeon: support@deklara.it; info@pec.limeon-energy.it. Ungültigkeit einzelner Klauseln lässt die übrigen unberührt. Bei Widersprüchen gilt die italienische Fassung.
Art. 11 — Rechtliche Grundlagen
- D.Lgs. Nr. 504/1995 (TUA), Art. 52–54
- D.Lgs. Nr. 43/2025
- Codice Civile (Art. 1703 ff. für den Auftrag)
- DSGVO (EU) 2016/679
- D.Lgs. Nr. 196/2003 i.d.F. D.Lgs. 101/2018
- D.Lgs. Nr. 82/2005 (CAD), Art. 20–21
- D.P.R. Nr. 633/1972
- D.Lgs. Nr. 63/2018 (Geschäftsgeheimnisse)
Art. 12 — Streitbeilegung und Anwendbares Recht
12.1 Diese AGB unterliegen dem italienischen Recht. Vor Klageerhebung ist obligatorisch ein Mediationsversuch gem. D.Lgs. Nr. 28/2010 zu unternehmen (innerhalb von 30 Tagen nach der ersten schriftlichen Beanstandung). Das Recht auf einstweiligen Rechtsschutz bleibt unberührt.
12.2 Ausschließlich zuständig: Tribunale di Bolzano (Gericht von Bozen).
Abschnitt II — Option Solo
Self-Service: der Nutzer verwaltet eigenständig Anlagen, p12 und Erklärungen
Art. 13 — Funktionen von Deklara (Option Solo)
13.1 Deklara stellt in Option Solo folgende Funktionen bereit: Eingabe, Import und Verwaltung von Verbrauchsdaten; automatische Berechnung der Stromsteuer gem. Art. 52–54 TUA; Erstellung und Archivierung der halbjährlichen Erklärungen; automatische Datenvalidierung gem. ADM-API-Anforderungen; digitale Signatur mittels p12-Zertifikat; S2S-Übermittlung an die ADM; Übermittlungshistorie und ADM-Rückmeldungen.
13.2 Die Deklara-Vorabvalidierung ist nicht gleichbedeutend mit der ADM-Validierung. Limeon übernimmt keine Garantie für die Annahme durch die ADM.
13.3 Bei ADM-API-Änderungen passt Limeon das Portal innerhalb einer angemessenen Frist an und informiert die Nutzer.
Art. 14 — Digitale Signatur und p12-Zertifikat
14.1 Der Nutzer muss über ein gültiges p12-Zertifikat gem. ADM-Anforderungen verfügen. Er trägt die alleinige Verantwortung für Beschaffung, Gültigkeit, Aufbewahrung und Verwendung.
14.2 Die mittels p12-Zertifikat geleistete digitale Signatur stellt eine vollständige Haftungsübernahme des Nutzers für den Erklärungsinhalt dar, gem. Art. 20 und 21 CAD mit der Beweiskraft des Art. 2702 Codice Civile.
14.3 Das Portal speichert private Schlüssel nicht dauerhaft über die jeweilige Signatursitzung hinaus. Bei Ablauf, Widerruf oder Kompromittierung ist Limeon unverzüglich zu benachrichtigen.
Art. 15 — Pflichten des Nutzers (Option Solo)
15.1 Der Nutzer ist allein verantwortlich für: Richtigkeit und Vollständigkeit aller Eingaben; Konformität der Erklärungen mit dem TUA; Erfüllung steuerlicher Pflichten; Aufbewahrung des p12-Zertifikats; Überprüfung der ADM-Rückmeldungen.
15.2 Der Nutzer stellt Limeon von allen Ansprüchen und Schäden frei, die aus Verletzungen dieser Pflichten entstehen.
Art. 16 — Haftungsbeschränkung (Option Solo)
16.1 Limeon schließt im gesetzlich zulässigen Umfang jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus, entstanden durch: Fehler in Nutzerdaten; fehlerhafte oder verspätete Erklärungen; ADM-Sanktionen; Ausfälle der ADM-API; versäumte Zertifikatsverlängerung; unbefugte Verwendung der Zugangsdaten.
16.2 Die Gesamthaftung von Limeon ist auf das äquivalente Jahresentgelt für das Kalenderjahr des Schadens begrenzt.
Art. 17 — Zusätzliche Bedingungen für den Berater/Consulente
17.1 Der Berater erklärt und garantiert: eine gültige ADM-Vollmacht von jedem Steuerpflichtigen zu besitzen; über eine geeignete Rechtsgrundlage gem. DSGVO für die Weitergabe von Kundendaten zu verfügen; seine Kunden über die Datenverarbeitung informiert zu haben.
17.2 Der Berater haftet Limeon gegenüber persönlich für die Richtigkeit der eingegebenen Kundendaten. Limeon haftet nicht gegenüber den Kunden des Beraters.
17.3 Zum jährlichen Option-Solo-Entgelt kommt der einmalige Berater-Zuschlag hinzu (Pauschale €199 inkl. 3 Anlagen + €49 je weiterer Anlage), nicht erstattungsfähig.
Abschnitt III — Option Zero
Vollständig verwalteter Dienst: Limeon handelt als Auftragnehmer (mandatario)
Art. 13 — Auftragsgegenstand und ADM-Vollmacht
13.1 Mit Aktivierung von Option Zero erteilt der Nutzer Limeon einen Auftrag mit Vertretungsmacht gem. Art. 1704 Codice Civile für: Erstellung der halbjährlichen Stromsteuererklärungen (H1 und H2); digitale Signatur mit Limeons eigenem p12-Zertifikat; telematische S2S-Übermittlung an die ADM.
13.2 Der Nutzer ist verpflichtet, Limeon für jede beauftragte Anlage eine gültige ADM-Vollmacht zu erteilen, innerhalb von 5 Werktagen nach Aktivierung. Ohne gültige ADM-Vollmacht kann Limeon nicht tätig werden und haftet nicht für versäumte Fristen.
13.3 Der Auftrag ist auf die in Art. 13.1 genannten Tätigkeiten beschränkt und begründet keine weitergehende Vertretungsbefugnis.
Art. 14 — Pflichten von Limeon als Auftragnehmer
14.1 Limeon verpflichtet sich: Erklärungen auf Basis der gelieferten Daten zu erstellen; diese mit eigenem p12-Zertifikat zu signieren und innerhalb der TUA-Übermittlungsfenster zu übermitteln (H1: Juli–September; H2: Januar–März), vorausgesetzt fristgerechte Datenlieferung gem. Art. 15.2; den Nutzer innerhalb von 2 Werktagen über das Ergebnis zu informieren; übermittelte Erklärungen mindestens 5 Jahre zu archivieren.
14.2 Limeon erfüllt den Auftrag mit der Sorgfalt eines Fachkundigen (Art. 1710 Codice Civile) auf Basis der Nutzerdaten. Limeon haftet nicht für die Richtigkeit der gelieferten Verbrauchsdaten.
Art. 15 — Pflichten des Nutzers (Option Zero)
15.1 Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Verbrauchsdaten. Die digitale Signatur von Limeon überträgt keine inhaltliche Verantwortung auf Limeon.
15.2 Der Nutzer liefert die Verbrauchsdaten (Upload im Portal) bis zu folgenden Fristen: Halbjahr H1 (Januar–Juni): bis zum 31. Juli; Halbjahr H2 (Juli–Dezember): bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres. Limeon haftet nicht für verspätete Erklärungen infolge verspäteter Datenlieferung.
15.3 Der Nutzer verpflichtet sich: die ADM-Vollmacht aufrechtzuerhalten; Anlagenänderungen unverzüglich mitzuteilen; übermittelte Erklärungen zu prüfen und Fehler innerhalb von 5 Werktagen zu melden.
Art. 16 — Haftungsbeschränkung (Option Zero)
16.1 Limeon schließt jegliche Haftung für Schäden aus, entstanden durch: fehlerhafte oder verspätet gelieferte Nutzerdaten; fehlende oder abgelaufene ADM-Vollmacht; Ausfälle der ADM-API; Höhere Gewalt.
16.2 Der Nutzer stellt Limeon vollständig frei von Verwaltungssanktionen, Verzugszinsen oder sonstigen Folgen aus fehlerhaften Nutzerdaten oder verspäteter Datenlieferung.
16.3 Die Gesamthaftung von Limeon ist auf das äquivalente Jahresentgelt für das Kalenderjahr des Schadens begrenzt.
Ausdrückliche Genehmigung gem. Art. 1341–1342 Codice Civile
Gemäß Art. 1341 und 1342 Codice Civile erfordern die folgenden besonders belastenden Klauseln eine ausdrückliche Genehmigung bei der Registrierung:
- Art. 3.4 — Sperrung oder Widerruf des Portalzugangs
- Art. 7.2 — Automatische Verlängerung zu neuen wirtschaftlichen Bedingungen
- Art. 7.4 — Ausschluss der Rückerstattung bei vorzeitiger Kündigung durch den Nutzer
- Art. 8 — Einseitige Änderung der AGB
- Art. 12 — Ausschließlicher Gerichtsstand Bozen
- Art. 16 — Haftungsbeschränkung und Haftungsdeckel (jeweiliger Abschnitt)
Die Online-Annahme erfolgt durch Pflicht-Aufklappen und Lesen jeder Klausel, Setzen des Genehmigungshakens und 2FA-Authentifizierung. Das System speichert ein unveränderliches Protokoll.
Kontakt
Limeon S.r.l. — DeklaraAltenmarktgasse 19, 39042 Brixen (BZ), Italien
MwSt.-Nr. IT03161350214 | Nr. RAE BZ-237181
E-Mail: support@deklara.it
PEC: info@pec.limeon-energy.it