Für Photovoltaik-Eigenerzeuger
AD-1 für PV-Anlagen mit Eigenerzeugung
Deklara erstellt die Stromsteuer-Verbrauchserklärung AD-1 für PV-Anlagen oberhalb der gesetzlichen Schwelle: scambio sul posto (Netzverrechnung), Eigenverbrauch mit Befreiung nach Art. 52 TUA, Volleinspeisung ins Netz. Vorbereitet auf den ARERA-Auslauf des scambio sul posto (Beschlüsse 78/2025 und 213/2025) sowie den halbjährlichen Rhythmus ab 2026.
Was ein PV-Eigenerzeuger heute braucht
Quadri G + H für scambio sul posto und Eigenverbrauch
Der scambio sul posto (SSP) ist seit dem 26.09.2025 für neue Beitritte geschlossen (ARERA 78/2025 und 213/2025). Wer aktive Vereinbarungen hat, bleibt stromsteuerrechtlich Eigenerzeuger. Deklara öffnet Quadro G (Einspeisung) und Quadro H (Eigenverbrauch) mit getrennter Berechnung für SSP und Direkteinspeisung.
TUA-Befreiung für Eigenverbrauch aus Erneuerbaren
Der Eigenverbrauch aus erneuerbaren Quellen unter der gesetzlichen Schwelle ist befreit (Art. 52 TUA). Befreiung ist nicht gleich Nicht-Besteuerung: die Befreiung verlangt weiterhin die informative Jahreserklärung, die Nicht-Besteuerung nicht. Deklara unterscheidet beide Fälle und füllt die richtigen Quadri aus.
Volleinspeisung ins Netz - eigenes Quadro G
Wer die gesamte Erzeugung ins Netz einspeist (kein Eigenverbrauch), ist in der Volleinspeisung: Quadro G mit eingespeisten kWh und dem von GSE/Ritiro Dedicato anerkannten Preis. Kaution und Stromsteuer werden nur auf die eingespeiste Menge berechnet. H1 fällig zum 30.09.2026, H2 zum 31.03.2027.
Kaution anteilig zum Eigenverbrauch reduziert
Die Kaution (D.Lgs. 43/2025) bezieht sich auf die geschätzte Jahres-Stromsteuer, nicht auf die Bruttoerzeugung. Der befreite Eigenverbrauch senkt die Bemessungsgrundlage und damit die Kaution. Deklara berechnet die Basis nach Befreiungen automatisch - siehe auch den Blogbeitrag zur Kaution 2026.
Gesetzliche Schwelle: Nicht-Besteuerung oder Befreiung
PV-Anlagen unter der gesetzlichen Schwelle zum familiären Eigenverbrauch sind nicht-besteuert (Art. 52 TUA): keine Erklärung, keine Lizenz. Oberhalb der Schwelle oder bei nicht-familiärem Eigenverbrauch greift die AD-1-Pflicht. Deklara führt Sie zur exakten Bestimmung des geltenden Regimes.
Dreisprachig für Anlagen in Südtirol
Oberfläche, Vorschau-PDF und E-Mails nativ auf Italienisch, Deutsch und Englisch. Gemacht für PV-Eigenerzeuger in Südtirol - nationales Stromsteuer-Regime der italienischen Zollagentur (ADM), aber Support auf Deutsch. Entwickelt in Brixen (BZ) von Limeon Srl.
Häufige Fragen für PV-Eigenerzeuger
- PV-Anlage oberhalb der gesetzlichen Schwelle: muss ich AD-1 einreichen?
- Ja. Die gesetzliche Schwelle ist entscheidend: unterhalb der Schwelle mit familiärem Eigenverbrauch gilt die Nicht-Besteuerung (Art. 52 TUA), also keine AD-1. Oberhalb der Schwelle - oder auch darunter, wenn der Eigenverbrauch nicht familiär ist (z. B. Mehrfamilienhaus, Unternehmen) - greift die AD-1-Pflicht, selbst wenn die Energie ausschließlich selbst verbraucht wird.
- Scambio sul posto: was ändert sich nach dem ARERA-Auslauf 213/2025?
- Der scambio sul posto ist seit dem 26.09.2025 für neue Beitritte geschlossen (Beschlüsse ARERA 78/2025 und 213/2025). Bestehende Vereinbarungen laufen bis zum natürlichen Vertragsende weiter; betroffene Anlagen bleiben stromsteuerrechtlich Eigenerzeuger (Quadri G + H). Neuanlagen wechseln in Ritiro Dedicato oder in eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (CER).
- Ist PV-Eigenverbrauch befreit oder nicht-besteuert?
- Das hängt von Leistung und Nutzung ab. Unter der Schwelle mit familiärem Eigenverbrauch = Nicht-Besteuerung (keine AD-1). Oberhalb der Schwelle (oder nicht-familiär) = AD-1-Pflicht, jedoch mit Befreiung nach Art. 52 TUA für den aus erneuerbarer Quelle selbst verbrauchten Anteil. Befreiung bedeutet keine Stromsteuer, aber die informative Jahreserklärung bleibt verpflichtend.
- Wie wird die Kaution für eine PV-Anlage berechnet?
- Kaution bemessen an der geschätzten Jahres-Stromsteuer (D.Lgs. 43/2025). Der befreite Eigenverbrauch (Art. 52 TUA) und der nicht-besteuerte Eigenverbrauch zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. Bei einer PV-Anlage in Volleinspeisung ist die Basis die gesamte Erzeugung; bei überwiegendem Eigenverbrauch sinkt die Kaution deutlich. Deklara rechnet automatisch.
- Wann sind die Halbjahreserklärungen für Eigenerzeuger fällig?
- Gleicher Halbjahresrhythmus wie für alle Elektrizitätswerke: H1 2026 (Januar bis Juni) fällig zum 30.09.2026, H2 2026 (Juli bis Dezember) zum 31.03.2027. Monatliche Akontozahlungen jeweils zum 16. des Folgemonats. Ausnahme: wer in SOAC-GE Avanzato fällt, kann den jährlichen Rhythmus beibehalten (Art. 9-sexies Abs. 4) - Deklara prüft die Befreiung automatisch.
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