Für Photovoltaik-Eigenerzeuger

AD-1 für PV-Anlagen mit Eigenerzeugung

Deklara erstellt die Stromsteuer-Verbrauchserklärung AD-1 für PV-Anlagen oberhalb der gesetzlichen Schwelle von 20 kW: scambio sul posto (Netzverrechnung), Eigenverbrauch mit Befreiung nach Art. 52 Abs. 3 lit. b TUA, Volleinspeisung ins Netz. Vorbereitet auf den ARERA-Auslauf des scambio sul posto (Beschlüsse 78/2025 und 213/2025) sowie den halbjährlichen Rhythmus ab 2026.

Was ein PV-Eigenerzeuger heute braucht

Quadri G + H für scambio sul posto und Eigenverbrauch

Der scambio sul posto (SSP) ist seit dem 26.09.2025 für neue Beitritte geschlossen (ARERA 78/2025 und 213/2025). Wer aktive Vereinbarungen hat, bleibt stromsteuerrechtlich Eigenerzeuger. Deklara öffnet Quadro G (Einspeisung) und Quadro H (Eigenverbrauch) mit getrennter Berechnung für SSP und Direkteinspeisung.

TUA-Befreiung für Eigenverbrauch aus Erneuerbaren über 20 kW

Strom aus einer erneuerbaren Anlage über 20 kW ist von der Stromsteuer befreit (Art. 52 Abs. 3 lit. b TUA), sofern ihn das eigenerzeugende Unternehmen selbst verbraucht, und zwar in Räumen außerhalb von Wohnungen am selben Erzeugungsstandort. Befreiung ist nicht gleich Nicht-Besteuerung: die Befreiung verlangt weiterhin die AD-1-Erklärung, die Nicht-Besteuerung nicht. Deklara unterscheidet beide Fälle und füllt die richtigen Quadri aus.

Volleinspeisung ins Netz - eigenes Quadro G

Wer die gesamte Erzeugung ins Netz einspeist (kein Eigenverbrauch), ist in der Volleinspeisung: Quadro G mit eingespeisten kWh und dem von GSE/Ritiro Dedicato anerkannten Preis. Kaution und Stromsteuer werden nur auf die eingespeiste Menge berechnet. H1 fällig zum 30.09.2026, H2 zum 31.03.2027.

Kaution anteilig zum Eigenverbrauch reduziert

Die Kaution (D.Lgs. 43/2025) bezieht sich auf die geschätzte Jahres-Stromsteuer, nicht auf die Bruttoerzeugung. Der befreite Eigenverbrauch senkt die Bemessungsgrundlage und damit die Kaution. Deklara berechnet die Basis nach Befreiungen automatisch - siehe auch den Blogbeitrag zur Kaution 2026.

20-kW-Schwelle: Nicht-Besteuerung oder Befreiung

PV-Anlagen bis 20 kW, deren Strom für den Eigenbedarf verbraucht wird, sind nicht besteuert (Art. 52 Abs. 2 lit. a TUA): keine Lizenz, keine Erklärung. Über 20 kW, oder wenn der Strom an Endkunden abgegeben wird, greifen Lizenz- und AD-1-Pflicht. Deklara führt Sie zur exakten Bestimmung des geltenden Regimes.

Dreisprachig für Anlagen in Südtirol

Oberfläche, Vorschau-PDF und E-Mails nativ auf Italienisch, Deutsch und Englisch. Gemacht für PV-Eigenerzeuger in Südtirol - nationales Stromsteuer-Regime der italienischen Zollagentur (ADM), aber Support auf Deutsch. Entwickelt in Brixen (BZ) von Limeon Srl.

Vertiefungen für Photovoltaik-Anlagen

Die Blogbeiträge zum Stromsteuer-Regime der Photovoltaik, von der 20-kW-Schwelle bis zur Kaution.

Häufige Fragen für PV-Eigenerzeuger

PV-Anlage über 20 kW: muss ich die AD-1 einreichen?
Ja. Die gesetzliche Schwelle liegt bei 20 kW: bis 20 kW mit Verbrauch für den Eigenbedarf gilt die Nicht-Besteuerung (Art. 52 Abs. 2 lit. a TUA), also keine AD-1. Über 20 kW greifen Lizenz- und Erklärungspflicht, selbst wenn die Energie ausschließlich selbst verbraucht wird: Der Eigenverbrauch bleibt zwar befreit (Art. 52 Abs. 3 lit. b TUA), die Befreiung ersetzt aber nicht die Erklärung.
Scambio sul posto: was ändert sich nach dem ARERA-Auslauf 213/2025?
Der scambio sul posto ist seit dem 26.09.2025 für neue Beitritte geschlossen (Beschlüsse ARERA 78/2025 und 213/2025). Bestehende Vereinbarungen laufen bis zum natürlichen Vertragsende weiter; betroffene Anlagen bleiben stromsteuerrechtlich Eigenerzeuger (Quadri G + H). Neuanlagen wechseln in Ritiro Dedicato oder in eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (CER).
Ist PV-Eigenverbrauch befreit oder nicht-besteuert?
Das hängt von Leistung und Verwendung ab. Bis 20 kW mit Verbrauch für den Eigenbedarf: Nicht-Besteuerung (Art. 52 Abs. 2 lit. a TUA), keine AD-1. Über 20 kW: Lizenz- und AD-1-Pflicht, jedoch mit Befreiung nach Art. 52 Abs. 3 lit. b TUA für den Anteil, den das eigenerzeugende Unternehmen in Räumen außerhalb von Wohnungen am selben Erzeugungsstandort verbraucht. Befreiung bedeutet: keine Stromsteuer zu zahlen, die Erklärung bleibt aber geschuldet.
Wie wird die Kaution für eine PV-Anlage berechnet?
Kaution bemessen an der geschätzten Jahres-Stromsteuer (D.Lgs. 43/2025). Der befreite Eigenverbrauch (Art. 52 Abs. 3 lit. b TUA) und der nicht besteuerte Eigenverbrauch (Art. 52 Abs. 2 lit. a TUA) zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. Bei einer PV-Anlage in Volleinspeisung ist die Basis die gesamte Erzeugung; bei überwiegendem Eigenverbrauch sinkt die Kaution deutlich. Deklara rechnet automatisch.
Wann sind die Halbjahreserklärungen für Eigenerzeuger fällig?
Gleicher Halbjahresrhythmus wie für alle Elektrizitätswerke: H1 2026 (Januar bis Juni) fällig zum 30.09.2026, H2 2026 (Juli bis Dezember) zum 31.03.2027. Monatliche Akontozahlungen jeweils bis zum Ende des Folgemonats. Ausnahme: wer in SOAC-GE Avanzato fällt, kann den jährlichen Rhythmus beibehalten (Art. 9-sexies Abs. 4) - Deklara prüft die Befreiung automatisch.

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