Für Photovoltaik-Eigenerzeuger

AD-1 für PV-Anlagen mit Eigenerzeugung

Deklara erstellt die Stromsteuer-Verbrauchserklärung AD-1 für PV-Anlagen oberhalb der gesetzlichen Schwelle: scambio sul posto (Netzverrechnung), Eigenverbrauch mit Befreiung nach Art. 52 TUA, Volleinspeisung ins Netz. Vorbereitet auf den ARERA-Auslauf des scambio sul posto (Beschlüsse 78/2025 und 213/2025) sowie den halbjährlichen Rhythmus ab 2026.

Was ein PV-Eigenerzeuger heute braucht

Quadri G + H für scambio sul posto und Eigenverbrauch

Der scambio sul posto (SSP) ist seit dem 26.09.2025 für neue Beitritte geschlossen (ARERA 78/2025 und 213/2025). Wer aktive Vereinbarungen hat, bleibt stromsteuerrechtlich Eigenerzeuger. Deklara öffnet Quadro G (Einspeisung) und Quadro H (Eigenverbrauch) mit getrennter Berechnung für SSP und Direkteinspeisung.

TUA-Befreiung für Eigenverbrauch aus Erneuerbaren

Der Eigenverbrauch aus erneuerbaren Quellen unter der gesetzlichen Schwelle ist befreit (Art. 52 TUA). Befreiung ist nicht gleich Nicht-Besteuerung: die Befreiung verlangt weiterhin die informative Jahreserklärung, die Nicht-Besteuerung nicht. Deklara unterscheidet beide Fälle und füllt die richtigen Quadri aus.

Volleinspeisung ins Netz - eigenes Quadro G

Wer die gesamte Erzeugung ins Netz einspeist (kein Eigenverbrauch), ist in der Volleinspeisung: Quadro G mit eingespeisten kWh und dem von GSE/Ritiro Dedicato anerkannten Preis. Kaution und Stromsteuer werden nur auf die eingespeiste Menge berechnet. H1 fällig zum 30.09.2026, H2 zum 31.03.2027.

Kaution anteilig zum Eigenverbrauch reduziert

Die Kaution (D.Lgs. 43/2025) bezieht sich auf die geschätzte Jahres-Stromsteuer, nicht auf die Bruttoerzeugung. Der befreite Eigenverbrauch senkt die Bemessungsgrundlage und damit die Kaution. Deklara berechnet die Basis nach Befreiungen automatisch - siehe auch den Blogbeitrag zur Kaution 2026.

Gesetzliche Schwelle: Nicht-Besteuerung oder Befreiung

PV-Anlagen unter der gesetzlichen Schwelle zum familiären Eigenverbrauch sind nicht-besteuert (Art. 52 TUA): keine Erklärung, keine Lizenz. Oberhalb der Schwelle oder bei nicht-familiärem Eigenverbrauch greift die AD-1-Pflicht. Deklara führt Sie zur exakten Bestimmung des geltenden Regimes.

Dreisprachig für Anlagen in Südtirol

Oberfläche, Vorschau-PDF und E-Mails nativ auf Italienisch, Deutsch und Englisch. Gemacht für PV-Eigenerzeuger in Südtirol - nationales Stromsteuer-Regime der italienischen Zollagentur (ADM), aber Support auf Deutsch. Entwickelt in Brixen (BZ) von Limeon Srl.

Häufige Fragen für PV-Eigenerzeuger

PV-Anlage oberhalb der gesetzlichen Schwelle: muss ich AD-1 einreichen?
Ja. Die gesetzliche Schwelle ist entscheidend: unterhalb der Schwelle mit familiärem Eigenverbrauch gilt die Nicht-Besteuerung (Art. 52 TUA), also keine AD-1. Oberhalb der Schwelle - oder auch darunter, wenn der Eigenverbrauch nicht familiär ist (z. B. Mehrfamilienhaus, Unternehmen) - greift die AD-1-Pflicht, selbst wenn die Energie ausschließlich selbst verbraucht wird.
Scambio sul posto: was ändert sich nach dem ARERA-Auslauf 213/2025?
Der scambio sul posto ist seit dem 26.09.2025 für neue Beitritte geschlossen (Beschlüsse ARERA 78/2025 und 213/2025). Bestehende Vereinbarungen laufen bis zum natürlichen Vertragsende weiter; betroffene Anlagen bleiben stromsteuerrechtlich Eigenerzeuger (Quadri G + H). Neuanlagen wechseln in Ritiro Dedicato oder in eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (CER).
Ist PV-Eigenverbrauch befreit oder nicht-besteuert?
Das hängt von Leistung und Nutzung ab. Unter der Schwelle mit familiärem Eigenverbrauch = Nicht-Besteuerung (keine AD-1). Oberhalb der Schwelle (oder nicht-familiär) = AD-1-Pflicht, jedoch mit Befreiung nach Art. 52 TUA für den aus erneuerbarer Quelle selbst verbrauchten Anteil. Befreiung bedeutet keine Stromsteuer, aber die informative Jahreserklärung bleibt verpflichtend.
Wie wird die Kaution für eine PV-Anlage berechnet?
Kaution bemessen an der geschätzten Jahres-Stromsteuer (D.Lgs. 43/2025). Der befreite Eigenverbrauch (Art. 52 TUA) und der nicht-besteuerte Eigenverbrauch zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. Bei einer PV-Anlage in Volleinspeisung ist die Basis die gesamte Erzeugung; bei überwiegendem Eigenverbrauch sinkt die Kaution deutlich. Deklara rechnet automatisch.
Wann sind die Halbjahreserklärungen für Eigenerzeuger fällig?
Gleicher Halbjahresrhythmus wie für alle Elektrizitätswerke: H1 2026 (Januar bis Juni) fällig zum 30.09.2026, H2 2026 (Juli bis Dezember) zum 31.03.2027. Monatliche Akontozahlungen jeweils zum 16. des Folgemonats. Ausnahme: wer in SOAC-GE Avanzato fällt, kann den jährlichen Rhythmus beibehalten (Art. 9-sexies Abs. 4) - Deklara prüft die Befreiung automatisch.

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