AD-1 scambio sul posto: Regime seit 2025 geschlossen - Stromsteuer bei laufenden Verträgen

Veröffentlicht: Team Deklara8 Min. Lesezeit

Der scambio sul posto (SSP, italienische Netzverrechnung) hat fast zwanzig Jahre lang kleine und mittlere italienische Photovoltaikanlagen getragen. Er erlaubte es, ins Netz eingespeiste Energie mit später bezogener Energie zu verrechnen. Seit dem 26. September 2025 ist er für Neuanschlüsse geschlossen: Mit dem Beschluss ARERA 78/2025/R/efr (bestätigt durch 213/2025/R/efr) zur Umsetzung von Art. 9 Abs. 2 D.Lgs. 199/2021 (Umsetzung der RED-II-Richtlinie) nimmt der GSE keine Anträge auf Zugang zum SSP-Regime mehr an. Bestehende Verträge bleiben gültig und laufen bis zum Ende der regulären Frist von 15 Jahren ab Erstunterzeichnung weiter. Steuerlich gilt der Inhaber einer aktiven SSP-Anlage weiterhin als Eigenerzeuger (Art. 53 Abs. 2 lit. a TUA). Bei erneuerbaren Anlagen über 20 kW ist der Eigenverbrauch nach Art. 52 Abs. 3 lit. b befreit; Anlagen bis 20 kW fallen nicht in den Anwendungsbereich (Art. 52 Abs. 2 lit. a). Der Übergang zu Ritiro Dedicato oder zu einer EEG ändert nichts an der Erklärungspflichtigen-Kategorie für die AD-1, sondern lediglich die wirtschaftliche Vergütung der eingespeisten Energie.

Das Ende des SSP-Regimes - Zeitleiste 2024-2026

Die Schließung des scambio sul posto geht auf das D.Lgs. 199/2021 zur Umsetzung der RED-II-Richtlinie (2018/2001/EU) zurück. Die wichtigsten Daten:

  • 31. Dezember 2024: automatische Schließung aller seit mehr als 15 Jahren laufenden SSP-Verträge; Liquidation der Überschüsse bis zum 30.06.2025; automatische Überführung in den Ritiro Dedicato.
  • 28. Februar 2025: Inkrafttreten des DM "Übergangsmechanismus" für erneuerbare Quellen mit wettbewerbsfähigen Kosten.
  • 29. Mai 2025: letztmöglicher Termin für den Netzanschluss einer Anlage, um noch am SSP teilnehmen zu können.
  • 26. September 2025: letzter Termin für die Einreichung von SSP-Zugangsanträgen beim GSE (Beschlüsse ARERA 78/2025 und 213/2025).
  • 2026: Der SSP steht für neue Anlagen nicht mehr zur Verfügung. Offizielle Alternativen: Ritiro Dedicato (RID), Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) sowie Eigenverbrauch mit Batteriespeicher (BESS).

Was es steuerlich bedeutet, im SSP zu stehen

Kommerziell betrachtet ist der SSP eine vom GSE verwaltete wirtschaftliche Verrechnung: Eingespeiste Energie wird bewertet und zu einem späteren Zeitpunkt "wieder bezogen". Steuerlich hingegen bleibt der Anlageninhaber in jeder Hinsicht Erzeuger mit eigenem Elektrizitätswerk - der SSP begründet keine eigene Erklärungspflichtigen-Kategorie. Die Einstufung richtet sich nach Leistung und Energiequelle:

FallSteuerstatusAD-1-Pflichten
Erneuerbare Anlage ≤ 20 kW im SSP-EigenverbrauchNicht steuerbar (Art. 52 Abs. 2 lit. a)Keine. Außerhalb des Anwendungsbereichs.
Erneuerbare Anlage > 20 kW im SSP-EigenverbrauchBefreit (Art. 52 Abs. 3 lit. b)Elektrizitätswerk + halbjährliche AD-1, Quadri A-B-E-G.
Erneuerbare Anlage > 20 kW im gemischten SSP (Eigenverbrauch + Nettoeinspeisung)Selbst verbrauchter Anteil befreit, Nettoeinspeisung in B erfasstQuadri A-B-E-G + Nachverfolgung der GSE-Einspeisung.
Nicht erneuerbare Anlage (z.B. Gas-KWK) im SSPSteuerpflichtig - voller TarifQuadri A-B-C-E-G-I + Kaution 15%.

AD-1 Quadri für aktive SSP-Verträge

Bei einer erneuerbaren Anlage über 20 kW im scambio sul posto füllen Sie aus:

  • Quadro A: Identifikation des Elektrizitätswerks, Quelle, Nennleistung, POD, GSE-Vertrag.
  • Quadro B: Brutto- und Nettoerzeugung des Halbjahres. Auch die Netzeinspeisung ist gesondert anzugeben.
  • Quadro E: vor Ort selbst verbrauchte kWh unter der Befreiung nach Art. 52 Abs. 3 lit. b.
  • Quadro G: Steuerberechnung. Für den befreiten Anteil beträgt der Wert null, das Quadro ist aber dennoch Pflicht.

Der vom GSE liquidierte contributo in conto scambio läuft nicht über die AD-1 Quadri - er ist eine wirtschaftliche Verrechnung und kein steuerrechtlich relevanter Vorgang. Steuerlich relevant wird die Liquidation der Überschüsse erst dann, wenn die jährliche Nettoeinspeisung den Bezug übersteigt: Dann handelt es sich um Einkommen der Anlage. Dieses ist in der Einkommensteuer anzugeben (Rigo D5 Code 1 im Modell 730 oder Quadro RL im Modello Redditi PF). Bei Anlagen über 20 kW mit gewerblicher Nutzung wird der Betrag als Betriebseinnahme verbucht und an den GSE in Rechnung gestellt.

Übergang vom SSP zum Ritiro Dedicato (RID)

Der RID ist die Standardalternative für SSP-Aussteiger: Der GSE kauft die eingespeiste Energie zu einem Preis pro kWh, der bei Anlagen bis 1 MW auf dem PUN (nationaler Einheitspreis) basiert; bei höheren Leistungen gelten vertraglich definierte Formeln. Für die AD-1 ist der Wechsel nahezu unsichtbar:

  • Die Erklärungspflichtigen-Kategorie bleibt Eigenerzeuger (Art. 53 Abs. 2 lit. a).
  • Die Befreiung nach Abs. 3 lit. b für den Eigenverbrauch gilt ohne Unterbrechung weiter.
  • Die Netzeinspeisung wird weiterhin als solche in Quadro B erfasst; die Mengen bleiben gegenüber dem Stand vor dem Wechsel unverändert.
  • Eine Anpassung der Kaution ist nicht nötig (der befreite Anteil löst keine Kaution aus).
  • Eine Änderungsmeldung an die italienische Zollagentur (ADM) ist nur dann erforderlich, wenn sich auch die technische Konfiguration ändert (z.B. BESS-Installation, Leistungserhöhung).

Übergang vom SSP zur EEG

Die EEG ist eine eigenständige Rechtsstruktur (Verein, Genossenschaft, Konsortium), die Erzeuger und Verbraucher zur gemeinsamen Nutzung erneuerbarer Energie innerhalb derselben Primärstation zusammenführt. Für den Ex-SSP-Anlageninhaber, der einer EEG beitritt, gilt:

  • Steuerlich bleiben dieselben Pflichten bestehen: Eigenerzeuger mit Befreiung nach Abs. 3 lit. b für den physischen Eigenverbrauch vor Ort.
  • Die mit anderen EEG-Mitgliedern geteilte Energie ist kein physischer, sondern virtueller Eigenverbrauch. Steuerlich gilt sie als Netzeinspeisung und als anschließender Bezug durch andere Mitglieder, die die Steuer über ihren eigenen Verkäufer entrichten.
  • Die EEG als Rechtssubjekt kann je nach Energieflüssen weitere Pflichten begründen - Details dazu im EEG-AD-1-Leitfaden.
  • Der MASE-Förderbeitrag (120-180 €/MWh für Anlagen bis 200 kW) unterliegt nicht der Stromsteuer. Es handelt sich um einen Fördertarif, nicht um einen Energiepreis.

Häufige Fehler und Grauzonen

  • SSP fälschlich als Befreiung von ADM-Pflichten verstehen: Bei Anlagen über 20 kW befreit der SSP weder von der Lizenz noch von der Anmeldung des Elektrizitätswerks noch von der halbjährlichen Erklärung. Günstig ist allein das Steuerregime (Befreiung), nicht aber die formale Pflicht.
  • Volleinspeisung fälschlich als SSP einordnen: Wer 2026 eine Volleinspeisung an den GSE (z.B. über RID) eingerichtet hat, befindet sich nicht im scambio sul posto. Er muss die bestätigende Anmeldung bis zum 31. März 2026 für die Volleinspeisung einreichen (DM 10/03/2026 Art. 22 Abs. 5).
  • SSP bei Anlagen > 200 kW: Der SSP war historisch für Anlagen bis 500 kW offen; die verbleibenden Verträge im Bereich 200-500 kW laufen jetzt aus. Prüfen Sie die Nennleistung und berechnen Sie den impiego promiscuo nach Art. 52 Abs. 4 bei Änderungen neu.
  • Zählerkonfiguration: Der SSP nutzt bidirektionale Standardzähler des Verteilers; steuerlich braucht es zusätzlich einen UTF/ADM-Erzeugungszähler. Dessen Fehlen ist gerade bei Altanlagen aus den Jahren 2010-2015 ein häufiges Hindernis.
  • Verwechslung mit früheren Fördertarifen: Wer parallel ein Conto Energia (1.-5. Conto) hatte, muss Fördertarife (steuerliches Einkommen) und Stromsteuer (Quadro B/E/G) getrennt verwalten.

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