Comunità Energetiche Rinnovabili (CER) - auf Deutsch Erneuerbare Energiegemeinschaften - sind nach D.Lgs. 199/2021 in Italien Erklärungspflichtige der italienischen Stromverbrauchsteuer (it. accisa sull'energia elettrica, umgangssprachlich Stromsteuer), sobald sie Strom über das Netz erzeugen, teilen oder abgeben. Ab 1. Januar 2026 reicht die CER als kollektive juristische Person die AD-1 Erklärung halbjährlich gemäß Art. 53 TUA (D.Lgs. 43/2025) ein. Die erste Frist fällt auf den 30. September 2026 für das erste Halbjahr H1 (Januar bis Juni 2026). Unterzeichner ist der bei der italienischen Zollagentur (ADM) registrierte gesetzliche Vertreter der CER, nicht die einzelnen Mitglieder als Erzeuger oder Verbraucher. Wer nicht einreicht, zahlt eine Strafe von 100 % bis 200 % der geschuldeten Steuer, mindestens 500 €. Einen Gesamtüberblick zu allen AD-1 Pflichten in Italien finden Sie im Hauptleitfaden zur AD-1 Erklärung; für die regulatorische Grundlage 2026 siehe DM 10. März 2026.
Schnelldefinitionen
- CER (Comunità Energetica Rinnovabile)
- Erneuerbare Energiegemeinschaft nach D.Lgs. 199/2021: eigenständige juristische Person, die Erzeuger und Verbraucher erneuerbarer Energie in einem festgelegten geografischen Perimeter in Italien zusammenführt.
- Erklärungspflichtiger
- Die CER als juristische Person, nicht die einzelnen Mitglieder; Inhaber der ADM-Lizenz oder Genehmigung gemäß Art. 53 TUA.
- Kollektiver Eigenverbrauch
- Strom, den die CER-Anlagen erzeugen und den die Mitglieder ohne Abgabe an Dritte untereinander teilen; relevant für Art. 52 TUA.
- BESS
- Battery Energy Storage System: elektrochemischer Speicher; Lade- und Entlademengen erfassen Sie im Quadro E der AD-1.
- RIU
- Rete Interna d'Utenza: privates Netz innerhalb eines abgegrenzten Perimeters; erfordert Quadro H.
- Halbjahreserklärung
- AD-1 Periodizität ab D.Lgs. 43/2025: H1 (Januar bis Juni) bis 30. September, H2 (Juli bis Dezember) bis 31. März des Folgejahres.
- 20-kW-Schwelle
- Nennleistung, unterhalb derer erneuerbare Eigenverbrauchsanlagen von der Stromsteuer befreit sind (Art. 52 Abs. 1 TUA).
Was ist eine Erneuerbare Energiegemeinschaft im Sinne der Stromsteuer
Eine CER ist eine eigenständige juristische Person - Verein, Genossenschaft, Einrichtung des Dritten Sektors oder Gesellschaft ohne überwiegende Gewinnabsicht -, die Erzeuger und Verbraucher erneuerbarer Energie innerhalb eines vom GSE festgelegten geografischen Perimeters zusammenführt. Für die Stromsteuer behandelt die ADM die CER als einen einzigen Betreiber: Die CER selbst, nicht die einzelnen Mitglieder, hält die ADM-Lizenz oder Genehmigung und reicht die AD-1 Erklärung ein. Jedes Mitglied bleibt für seinen Endverbrauch verantwortlich. Den erzeugten und geteilten Strom erklärt jedoch die CER als Einheit.
Wer ist der Stromsteuerpflichtige in einer CER
Pflichtige ist die CER als juristische Person, je nach Konfiguration gemäß Art. 53 Abs. 1 oder Abs. 3 TUA:
- Art. 53 Abs. 1 TUA (Betriebslizenz) - wenn die CER Strom an Dritte oder außerhalb des kollektiven Eigenverbrauchs ins Netz abgibt
- Art. 53 Abs. 3 TUA (Mitteilung) - wenn die CER erneuerbaren Strom mit einer Leistung zwischen 20 kW und 200 kW mit Netzeinspeisung erzeugt, ohne vollständige Lizenz
- Art. 53 Abs. 5 TUA (Genehmigung für Eigenverbrauch) - wenn die Mitglieder den erzeugten Strom kollektiv verbrauchen, ohne ihn an Dritte abzugeben
Die Erklärung unterzeichnet der gesetzliche Vertreter der CER. Verwaltet die CER sowohl kollektiven Eigenverbrauch als auch Stromabgabe an Dritte, kann sie als Eigenverbraucher-Verkäufer eingestuft werden und muss zusätzliche Quadri ausfüllen.
Welche AD-1 Quadri muss eine CER ausfüllen
Welche Quadri Pflicht sind, hängt von der technischen Konfiguration der CER ab:
| CER-Konfiguration | Erforderliche AD-1 Quadri |
|---|---|
| Nur kollektiver Eigenverbrauch | Quadro A, Quadro C |
| Mit Abgabe an Dritte (Netz) | Quadro A, Quadro B, Quadro C |
| Mit BESS (Speichersystem) | Quadro A, Quadro B (bei Abgabe), Quadro C, Quadro E |
| Mit integrierter RIU | Quadro A, Quadro B, Quadro C, Quadro H |
Quadro A erfasst Identifikationsdaten und Gesamtmengen. Quadro C deckt Strom aus erneuerbaren Quellen ab. Quadro B ist bei Abgabe an Dritte Pflicht. Quadro E erfasst Lade- und Entladedaten des BESS im Halbjahr. Quadro H betrifft ausschließlich RIU.
Halbjährliche Fristen 2026
| Halbjahr | Referenzzeitraum | Erklärungsfrist |
|---|---|---|
| H1 2026 | 1. Januar bis 30. Juni 2026 | 30. September 2026 |
| H2 2026 | 1. Juli bis 31. Dezember 2026 | 31. März 2027 |
Die für die H1-Erklärung maßgebliche Erstablesung muss zum 30. Juni 2026 erfolgen. Die Schlussablesung für H2 erfolgt zum 31. Dezember 2026.
CER mit BESS oder Mischnutzung
CER mit Speichersystemen (BESS - Battery Energy Storage System) müssen den in die Batterie geladenen Strom und den abgegebenen Strom getrennt erfassen, da beide Größen die Steuerberechnung unterschiedlich beeinflussen. Strom, der aus dem BESS entladen und an Endverbraucher abgegeben wird, unterliegt der Stromsteuer; Strom, den die CER-Mitglieder direkt selbst verbrauchen, gilt als kollektiver Eigenverbrauch. Quadro E der AD-1 erfasst diese Energieflüsse im Halbjahr.
Mischnutzung - ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht, ein Teil abgegeben - erfordert eine getrennte Buchführung nach Verwendungszweck. Fehlt einer CER die separate Messung für die verschiedenen Verwendungen, riskiert sie, die Quadri nicht korrekt ausfüllen zu können.
Unterschied zwischen CER und RIU (Reti Interne d'Utenza)
Eine CER kann Anlagen und Verbrauchspunkte zusammenfassen, die physisch voneinander entfernt liegen und über das öffentliche Verteilnetz verbunden sind. Eine RIU (Rete Interna d'Utenza) hingegen ist ein privates Netz, das mehrere Entnahme- und Einspeisepunkte innerhalb eines physisch abgegrenzten Perimeters verbindet (z.B. ein Industriestandort oder eine Wohnanlage).
Für die ADM ist diese Unterscheidung relevant: RIU füllen Quadro H aus, CER ohne RIU nicht. Verwaltet eine CER intern zugleich eine RIU (z.B. Wohnhäuser mit gemeinsamem Privatnetz), muss sie beide ausfüllen und die zwei Perimeter getrennt erklären.
Checkliste für den CER-Verantwortlichen
- Prüfen Sie, ob die CER eine ADM-Lizenz oder Genehmigung auf die juristische Person der CER besitzt (nicht auf einzelne Mitglieder)
- Klären Sie die technische Konfiguration: nur Eigenverbrauch, Netzeinspeisung, BESS vorhanden, RIU vorhanden
- Bestimmen Sie die Pflicht-Quadri anhand der Konfiguration (Tabelle oben)
- Richten Sie die monatliche Messung der geteilten und abgegebenen kWh für jeden Messpunkt ein (Voraussetzung für die ab 2026 fälligen monatlichen Zahlungen)
- Erfassen Sie die Zählerablesung zum 30. Juni 2026, um die H1-Halbjahresdaten abzuschließen
- Berechnen und hinterlegen Sie die Kaution (15 % der geschätzten Jahresstromsteuer, DM 10. März 2026)
- Übermitteln Sie die AD-1 H1-Erklärung bis 30. September 2026
Rechtsgrundlagen
- D.Lgs. 14. März 2025, Nr. 43 - Art. 53 TUA (Stromsteuerpflichtige und Erklärungspflichtige)
- Rundschreiben ADM 32/2025 - Neue Verwendungszwecke, Anweisungen zu AD-1 Quadri für CER
- DM 10. März 2026 - Halbjahreserklärung, monatliche Zahlungen, Kaution 15 %
- D.Lgs. 8. November 2021, Nr. 199 - Gründung und Regelung der CER in Italien
- D.Lgs. 504/1995 (TUA), Art. 52-54 - Stromsteuer, Rechtsgrundlage
Deklara übernimmt die Erklärungspflichten der CER: von der Betriebsmeldung bis zur halbjährlichen AD-1 Erklärung, mit Unterstützung für alle 8 Erklärungspflichtigen nach TUA.
- Vollständiger Leitfaden zur AD-1 Erklärung - Pillar-Übersicht zu Quadri, Fristen und Berechnung der Stromsteuer.
- D.Lgs. 43/2025: Was sich für AD-1 Erklärungen 2026 ändert - die Reform, die CER erstmals zu halbjährlichen Erklärungen verpflichtet.
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- DM 10. März 2026: das Durchführungsdekret zur Stromsteuer - operative Detailregeln zu monatlichen Akontozahlungen und Kaution.
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