Die cessione totale (Volleinspeisung ins Netz; italienisch auch immissione integrale) beschreibt das Elektrizitätswerk, das 100 % der erzeugten Energie ins Netz einspeist - ohne jeden Eigenverbrauchsanteil. Geregelt ist sie in Art. 56-bis TUA: Der Erzeuger gilt als nicht zahlungspflichtiger Erklärungspflichtigerder Stromsteuer. Die Steuer belastet den Endverbrauch und wird nachgelagert vom Verkäufer erhoben. Der Erzeuger bleibt jedoch zur reduzierten Werksanmeldung und zur AD-1-Flusserklärung verpflichtet. Diese Erklärung ist jährlich, nicht halbjährlich: Das ADM-Rundschreiben Nr. 9/D vom 7. Mai 2026 nimmt die nicht als soggetti obbligati geltenden Personen von den neuen Halbjahreserklärungen aus. Die nächste Frist für das Steuerjahr 2026 ist der 31.03.2027. Für 2026 kommt einmalig eine weitere Pflicht hinzu: Gemäß Art. 22 Abs. 5 DM 10. März 2026 müssen Betreiber, die am 31.12.2025 in cessione totale aktiv waren, bis 31.03.2026 eine bestätigende Anmeldung einreichen. Wer 2026 ein solches Werk neu in Betrieb nimmt, meldet die Tätigkeit dagegen vorab an, also vor Betriebsbeginn (Art. 53-bis Abs. 1 TUA). Die 15-%-Kaution ist nicht zu stellen, doch schon eine einzige kWh Eigenverbrauch beendet den Status und erzwingt die Umklassifizierung als Eigenerzeuger nach Art. 53 Abs. 2 lit. a TUA.
Was ist cessione totale (Art. 56-bis TUA)
Nach der Neuordnung durch das D.Lgs. 43/2025 regelt Art. 56-bis TUA eine bis 2025 nur interpretativ erfasste Figur: den Erzeuger, der ohne Eigenverbrauchsanteil an den GSE, an einen Trader auf dem freien Markt oder über einen Verkäufer an einen Endkunden verkauft. Drei Merkmale prägen die Kategorie:
- Null Eigenverbrauch: Auch die Hilfsverbräuche der Anlage (Wechselrichter, Steuerungssysteme, Monitoring) müssen aus dem Netz oder aus einem separaten Stromkreis gespeist werden. Die Nettoerzeugung (Bruttoerzeugung abzüglich Hilfsverbräuche) darf der Erzeuger nicht selbst verbrauchen.
- Formalisierte Volleinspeisung: Die Beziehung zum GSE (ritiro dedicato, scambio sul posto ausschließlich, conto energia residuo) oder zu einem Trader auf dem freien Markt muss durch einen unterzeichneten Vertrag dokumentiert sein. Eine "informelle" Lieferung ohne Vertrag reicht nicht.
- Nicht steuerpflichtige Person: Die Steuer erhebt der Verkäufer beim Endkunden, nicht der Erzeuger. Der Erzeuger bleibt aber zur Werksanmeldung und zur jährlichen Flussmeldung verpflichtet.
Kritische Frist: 31.03.2026 (DM 10.03.2026 Art. 22 Abs. 5)
Art. 22 Abs. 5 des Durchführungsdekrets verpflichtet Betreiber, die am 31.12.2025 in cessione totale aktiv waren, bis zum 31.03.2026 eine bestätigende Anmeldung einzureichen. Damit gleicht die italienische Zollagentur (ADM) ihr Register an die neue Klassifizierung des D.Lgs. 43/2025 an: Derzeit sind manche Betreiber als befreite Eigenerzeuger, andere als Verkäufer registriert. Die bestätigende Anmeldung verankert den Status der cessione totale nach Art. 56-bis TUA. Folgen bei Nichterfüllung:
- Umklassifizierung von Amts wegen: Die ADM kann Ihnen amtlich den Status eines Eigenerzeugers zuweisen, mit allen damit verbundenen Kautionspflichten und einer vollständigen Erklärung.
- Rückforderung der Stromsteuer: Im schlimmsten Fall unterstellt die ADM einen Eigenverbrauchsanteil und fordert die Stromsteuer für die Zeiträume 2021-2025 nach (innerhalb der Feststellungsfristen).
- Sanktion: Verwaltungsstrafe bis zum Doppelten der zurückgeforderten Steuer, zuzüglich Zinsen zum gesetzlichen Satz (2 % für 2025-2026).
Turnus: jährlich, nicht halbjährlich
Hier entsteht der häufigste Irrtum. Das D.Lgs. 43/2025 hat die halbjährliche Erklärung eingeführt, aber nicht für alle. Das ADM-Rundschreiben Nr. 9/D vom 7. Mai 2026 (Prot. 263885) hält fest, dass die in Art. 26-quater und Art. 56-bis TUA genannten Personen die neuen Halbjahreserklärungen nicht einreichen müssen, weil sie nicht als soggetti obbligati gelten. Für den Erzeuger in cessione totale bleibt es damit bei der Jahreserklärung über die Energieflüsse.
| Kategorie | Turnus | Nächste Frist |
|---|---|---|
| Soggetto obbligato (Verkäufer, Eigenverbrauch, FER-Werk > 20 kW mit Eigenverbrauch) | Halbjährlich | 1. Halbjahr bis Ende September, 2. Halbjahr bis Ende März |
| Soggetto obbligato a canone (Pauschale) | Von der Halbjahreserklärung ausgenommen | Jahrespauschale, Zahlung 1.-31. Januar |
| Cessione totale (Art. 56-bis TUA) | Jährlich | 31.03.2027 (Steuerjahr 2026) |
| FER-Anlage ≤ 20 kW im Eigenverbrauch (nicht unterworfen) | Vereinfachte Jahresmeldung | Bis Ende März |
Verwechseln Sie die beiden Stichtage im März nicht: Der 31.03.2026 ist die einmalige Übergangsanmeldung nach Art. 22 Abs. 5 DM 10.03.2026, fällig nur für bereits aktive Werke. Der 31.03.2027 ist die erste Frist der ordentlichen Jahreserklärung. Der 30.09.2026 und der 31.03.2027 als Halbjahresfristen gelten für Sie in cessione totale nicht.
Pflichtige AD-1-Quadri (reduziertes Set)
Der Erzeuger in cessione totale reicht eine jährliche AD-1-Erklärung als reine Flussmeldung ein. Das Set ist reduziert, weil keine Steuer zu liquidieren ist:
| Quadro | Inhalt |
|---|---|
| A | Zählerablesungen der Erzeugung: Zählernummer, aktueller und vorheriger Zählerstand, Differenz, Ablesekonstante, kWh und Summe je Bezugsmonat. |
| G | Abgänge nach Typologie: hier die Einspeisung der gesamten Erzeugung ins Übertragungs- oder Verteilnetz. |
| Elenco fornitori | Vertragspartner der Lieferverträge: GSE, Trader, ggf. zwischengeschaltete ESCo. |
Ausgeschlossen sind: Quadro B (bezogener Strom), Quadro C (Aufgliederung des Eigenverbrauchs), Quadro E (Lieferungen an andere Werke), Quadro H (empfangene Energie), Quadro I (Verkäufe an Endverbraucher), die Prospetti J, L und M (nicht unterworfene, befreite und steuerpflichtige Verbräuche) sowie die Quadri P und Q (Liquidation und Saldo je Gebiet). Für den nicht zahlungspflichtigen Erklärungspflichtigen greift keiner dieser Fälle. Die Anlagendaten - Leistung in kW, Energiequelle, Einspeise-POD - stehen nicht im Quadro A, sondern in der Werksanmeldung nach Art. 53-bis Abs. 1 TUA; die Angaben zum Erklärenden stehen im Frontespizio.
Ablauf der bestätigenden Anmeldung bis 31.03.2026
- Kein Eigenverbrauch nachweisen: Belegen Sie schriftlich, dass 2025 100 % der erzeugten Energie verkauft wurde. Auch die Hilfsverbräuche der Anlage müssen aus dem Netz oder aus einem separaten Stromkreis gespeist werden.
- Werksdaten zusammenstellen: Firmencode, Standort, MwSt-Nr., Leistung, Energiequelle, Steuerzähler, GSE-/Trader-Verträge, POD.
- Bestätigende Anmeldung ausfüllen: AD-1-Vorlage "denuncia" mit Kennzeichnung "cessione totale Art. 56-bis TUA". Verträge und Lageplan beifügen.
- An ADM übermitteln: Telematikkanal PUDM oder S2S, mit XAdES-BES-Signatur. Alternativ Hinterlegung beim örtlichen Büro bis 31.03.2026.
- Bestätigung aufbewahren und Vollmacht aktualisieren: Notieren Sie Protokollnummer und Datum. Prüfen Sie die Gültigkeit der Sondervollmacht für den Sottoscrittore. Planen Sie danach die jährliche Flusserklärung für das Steuerjahr 2026 bis 31.03.2027 ein - nicht die Halbjahreserklärung zum 30.09.2026, die für Sie nicht gilt.
Häufige Fehler und Grauzonen
- Halbjahreserklärung irrtümlich eingereicht: Wer die Reform ohne das Rundschreiben 9/D vom 7. Mai 2026 liest, trägt sich den Halbjahreskalender ein und gerät zum 30. September in Panik. Der nicht zahlungspflichtige Erklärungspflichtige nach Art. 56-bis TUA fällt nicht in diesen Kreis: Seine Frist ist jährlich, der 31.03.2027.
- Hilfsverbräuche aus der Anlage selbst gespeist: Viele Betreiber übersehen, dass Wechselrichter, Monitoringsysteme, Kühlventilatoren und Kabinenbeleuchtung aus der Anlage gespeist werden - steuerlich ist das Eigenverbrauch. Sie müssen diese Verbräuche entweder fiskalisch separat verbuchen oder sich als Eigenerzeuger umklassifizieren lassen.
- Scambio sul posto mit cessione totale verwechselt: Scambio sul posto erzeugt auch bei kleinen Mengen einen Netto-Eigenverbrauch. Das ist keine cessione totale, sondern Eigenerzeugung. Häufiger Fehler bei kleinen Wohnanlagen ≤ 20 kW.
- Trader-Wechsel im laufenden Jahr: Wenn Sie den Marktplatz-Trader wechseln, ändert sich der Status der cessione totale nicht. Sie müssen aber den Elenco fornitori in der nächsten jährlichen AD-1 aktualisieren.
- Nicht gemeldetes Erlöschen des Status: Sobald Sie irgendeinen Eigenverbrauch beginnen, müssen Sie das innerhalb von 30 Tagen melden. Eine verspätete Meldung gilt als unerlaubter Werksbetrieb in der neuen Kategorie.
- Kaution beim Statuswechsel vergessen: Beim Wechsel von cessione totale zu Eigenerzeuger müssen Sie die 15-%-Kaution auf den steuerpflichtigen Anteil noch im Quartal der Änderung stellen.
- Vollständiger Leitfaden zur AD-1 Erklärung - Pillar zu Erklärungspflichtigen und Flüssen.
- DM 10. März 2026: das Durchführungsdekret - Anmelderegime, Art. 22 und Übergangsregeln für Werke vor 2026.
- AD-1 Eigenerzeuger: Quadri und Befreiungen - spiegelbildliche Figur des Erzeugers, der selbst verbraucht.
- Die 8 Erklärungspflichtigen - Einordnung der cessione totale in die Kategorien nach Art. 52-54 TUA.
- AD-1 Einreichung bei ADM: U2S, S2S und Digital-Signatur - Kanäle und Signatur für die telematische Übermittlung der Anmeldung.