Kaution Elektrizitätswerk 2026: neue Berechnung 15 % (D.Lgs. 43/2025)

Veröffentlicht: Team Deklara6 Min. Lesezeit

Ab dem 1. April 2026 berechnet sich die Kaution, die jeder Inhaber eines Elektrizitätswerks bei der italienischen Zollagentur (ADM, Agenzia delle Dogane e dei Monopoli) hinterlegen muss, als 15 % der geschätzten Jahresstromsteuer. Die Formel lautet: jährlich verbrauchte oder abgegebene kWh (aus der Betriebsmeldung) × anwendbarer Stromsteuersatz × 15 %. Diese Regel hat das DM 10. März 2026, Art. 10 in Umsetzung des D.Lgs. 43/2025 festgelegt. Wer am 31. Dezember 2025 bereits in Betrieb war, musste die Anpassung bis zum 1. April 2026 vornehmen. Die Kaution ist quartalsweise auf Basis der tatsächlichen Verbräuche neu zu berechnen. Betriebe mit SOAC-Status (Soggetto Obbligato Accreditato) können sie um 30 % bis 100 % reduzieren. Die Kaution ist nur eine von mehreren Pflichten - die Gesamtübersicht finden Sie im Hauptleitfaden zur AD-1 Erklärung.

Schnelldefinitionen

Kaution (cauzione)
Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft oder Kautionspolice), die der Inhaber des Elektrizitätswerks bei der ADM zur Deckung der geschuldeten Stromsteuer hinterlegt.
Formel 15 %
Jährliche kWh (aus Betriebsmeldung) × anwendbarer Steuersatz × 15 % - DM 10. März 2026, Art. 10.
Steuersatz (Art. 52 TUA)
Stromsteuersatz in €/kWh; variiert nach Verwendungszweck (Haushalt, Industrie, Landwirtschaft, öffentliche Beleuchtung).
Quartalsweise Anpassung
Neuberechnung der Kaution erforderlich, wenn die tatsächlichen Verbräuche im Quartal um 20 % oder mehr von der Schätzung abweichen (Art. 10 Abs. 3).
SOAC-GE
Soggetto Obbligato Accreditato Gas/Strom (Artt. 9-ter–9-octies TUA); Stufen Basis/Mittel/Fortgeschritten mit Reduzierungen 30 % / 50 % / 100 %.
Art. 22 Abs. 1
Übergangsbestimmung DM 10/03/2026: Frist 1. April 2026 zur Anpassung der Kaution für am 31.12.2025 bereits aktive Betreiber.
Betriebsmeldung (denuncia)
Beim Ufficio Tecnico di Finanza ADM hinterlegtes Dokument mit Identifikationsdaten und geschätzten Jahresverbräuchen/-produktionen des Elektrizitätswerks.

Was ist die Kaution für Elektrizitätswerke

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung - in der Regel eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherungspolice - die der Inhaber eines Elektrizitätswerks als Voraussetzung für die ADM-Betriebsgenehmigung stellt. Sie sichert die Zahlung der fälligen Stromsteuer bei Insolvenz des Betreibers ab. Es handelt sich nicht um eine Bareinlage auf einem ADM-Konto: Das Dokument verbleibt bei der Bank oder dem Versicherungsunternehmen, solange das Elektrizitätswerk aktiv ist. Die ADM kann es jedoch bei Nichterfüllung in Anspruch nehmen.

Vor der Reform durch D.Lgs. 43/2025 berechnete sich der Kautionsbetrag nach anderen Kriterien, die häufig an feste jährliche Vorauszahlungen anknüpften. Die Reform vereinheitlicht die Methode: Eine einzige Formel gilt für alle Erklärungspflichtigen und wird quartalsweise aktualisiert.

Die neue Formel: 15 % der geschätzten Jahresstromsteuer

Für die Berechnung multiplizieren Sie die in der Betriebsmeldung angegebenen jährlichen kWh mit dem anwendbaren Stromsteuersatz und wenden auf das Ergebnis 15 % an:

ParameterBeispiel - Industrieanlage
Jährliche kWh (aus Betriebsmeldung)500.000 kWh
Steuersatz - industrielle Nutzung (Art. 52 TUA)0,0125 €/kWh
Geschätzte Jahresstromsteuer6.250 €
Kaution (15 %)938 €

Der anzuwendende Steuersatz hängt vom Verwendungszweck und von der/dem Erklärungspflichtigen ab: Haushaltsnutzung (0,0227 €/kWh), öffentliche Beleuchtung, industrielle Nutzung, landwirtschaftliche Nutzung usw. Bei Elektrizitätswerken mit gemischter Nutzung gilt der gewichtete Durchschnitt der anwendbaren Steuersätze.

Quartalsweise Aktualisierung der Kaution

Die Kaution gilt nicht für die gesamte Betriebsdauer unverändert. Das DM 10. März 2026, Art. 10 Abs. 3 sieht eine quartalsweise Aktualisierung auf Basis einer 20-%-Schwelle vor:

  • Übersteigen die tatsächlichen Verbräuche des Quartals die anteilig berechnete Jahresschätzung um 20 % oder mehr, muss der Betreiber die Kaution bis zum Monatsende nach dem Referenzquartal erhöhen.
  • Sinken die Verbräuche um 20 % oder mehr, kann der Betreiber zum gleichen Fälligkeitstermin eine Reduktion beantragen.
  • Abweichungen unter 20 % erfordern keine sofortige Aktualisierung; die Neukalibrierung erfolgt mit der nächsten Betriebsmeldung.

Wer ist betroffen

Die Kautionspflicht trifft die nach Art. 52-54 TUA in der Fassung des D.Lgs. 43/2025 Erklärungspflichtigen:

  • Inhaber einer Betriebslizenz (Art. 53 Abs. 1 TUA) - Anlagen über 20 kW, die Energie an Dritte abgeben
  • Inhaber einer Genehmigung für den Eigenverbrauch (Art. 53 Abs. 5 TUA) - Anlagen über 20 kW mit vollständigem oder teilweisem Eigenverbrauch
  • Erneuerbare Energiegemeinschaften (CER), die Energie erzeugen und teilen
  • Reti Interne d'Utenza (RIU)
  • Erklärungspflichtige mit reiner Mitteilung (Art. 53 Abs. 3 TUA) - darunter Erzeuger aus erneuerbaren Quellen zwischen 20 kW und 200 kW mit Netzeinspeisung

Von der Kautionspflicht ausgenommen sind Erzeuger mit einer Nennleistung unter 20 kW (Steuerbefreiungsschwelle, Art. 52 Abs. 1 TUA) sowie als nicht erklärungspflichtig eingestufte Personen.

Übergangsregeln: wer am 31.12.2025 bereits aktiv war

Art. 22 Abs. 1 des DM 10.03.2026 setzt den 1. April 2026 als Frist für die Anpassung der Kaution an die neue Formel für alle Betreiber fest, die am 31. Dezember 2025 bereits über eine Genehmigung verfügten. Offizielle Verlängerungen nach diesem Datum liegen nicht vor.

Die Anpassung erfordert drei Schritte:

  1. Neue Kaution berechnen: kWh aus Betriebsmeldung × anwendbarer Steuersatz × 15 %
  2. Bank oder Versicherungsgesellschaft kontaktieren, um die bestehende Bankbürgschaft zu ändern oder ein auf den berechneten Betrag aktualisiertes Dokument ausstellen zu lassen
  3. Das aktualisierte Dokument beim örtlich zuständigen Ufficio Tecnico di Finanza ADM einreichen

SOAC und Reduzierung der Kaution

Der SOAC-Status (Soggetto Obbligato Accreditato - SOAC-GE), eingeführt durch Art. 9-ter bis 9-octies TUA, ermöglicht erhebliche Reduzierungen des Kautionsbetrags:

SOAC-StufeKautionsreduzierung
Basis30 %
Mittel50 %
Fortgeschritten100 % (vollständige Befreiung)

Das Durchführungsdekret zur SOAC-Akkreditierung war Anfang 2026 noch nicht veröffentlicht. Bis zu seinem Inkrafttreten ist der SOAC-Status nicht wirksam. Weitere Informationen zur Gesamtreform finden Sie in unserem Leitfaden zu D.Lgs. 43/2025 und AD-1 Erklärungen.

Wie Sie sich anpassen: Bank oder Versicherung

  1. Geschätzte Jahresstromsteuer berechnen: Multiplizieren Sie die in der Betriebsmeldung angegebenen kWh mit dem für Ihre Nutzungsart geltenden Steuersatz.
  2. 15 % anwenden: Das ist der zu leistende Kautionsbetrag.
  3. Bank oder Versicherung kontaktieren: Beantragen Sie eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherungspolice für den berechneten Betrag, ausgestellt an die Agenzia delle Dogane e dei Monopoli.
  4. Dokument bei der ADM einreichen: Übergeben Sie es dem für Ihr Elektrizitätswerk örtlich zuständigen Ufficio Tecnico di Finanza ADM.
  5. Quartalsweise Aktualisierung planen: Setzen Sie eine Erinnerung alle drei Monate, um die tatsächlichen Verbräuche mit der Schätzung zu vergleichen und zu prüfen, ob die Abweichung 20 % übersteigt.

Rechtsgrundlagen

  • D.Lgs. 14. März 2025, Nr. 43 - Reform des Testo Unico Accise (D.Lgs. 504/1995)
  • DM 10. März 2026, Art. 10 - Kaution für Elektrizitätswerke, Formel und Aktualisierung
  • DM 10. März 2026, Art. 22 Abs. 1 - Übergangsfrist 1. April 2026
  • Rundschreiben ADM 32/2025 - Erste Hinweise zur Kaution von 15 %
  • Art. 52 und 53 TUA - Stromsteuersätze und Erklärungspflichtige

Deklara berechnet die Kaution automatisch auf Basis der Betriebsmeldung und benachrichtigt Sie, sobald die quartalsweise Aktualisierung fällig wird.

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