Das ADM-Rundschreiben Nr. 9/D vom 7. Mai 2026 (prot. 263885) enthält die ersten operativen Anweisungen zum Ausfüllen der neuen Halbjahreserklärungen für Strom und Erdgas, die mit dem D.Lgs. 43/2025 eingeführt und mit dem DM 10. März 2026 umgesetzt wurden. Wenn das Durchführungsdekret die Regeln festlegt, sagt das Rundschreiben, wie sie anzuwenden sind: Es genehmigt die Modelle (Direktorialverfügungen vom 9. April 2026), stellt klar, dass es für Strom zwei getrennte Modelle gibt - Elektrizitätswerke und Verkäufer - auf einem einheitlichen XML-Schema, legt die Öffnung der Testumgebung ab dem 1. Juni 2026 fest, schreibt die Rundung der Stromsteuer auf monatlicher Basis vor und bestätigt, dass die Nicht-Steuerpflichtigen bei der Jahreserklärung bleiben. Das Fenster für die erste Halbjahreserklärung (H1 2026) ist bereits offen: Frist 30. September 2026.
Schnelldefinitionen
- ADM-Rundschreiben 9/D 2026
- Rundschreiben prot. 263885 vom 07.05.2026 - erste operative Anweisungen für die Halbjahreserklärungen Strom und Erdgas.
- Det. 217477/RU
- Direktorialverfügung vom 09.04.2026, die die beiden Strom-Modelle (Elektrizitätswerke und Verkäufer) genehmigt.
- Det. 217479/RU
- Direktorialverfügung vom 09.04.2026, die das Modell für Erdgas genehmigt.
- Einheitliches XML-Schema
- Elektrizitätswerke und Verkäufer haben getrennte Modelle, aber ein einziges XML-Schema: es ändert sich nur, welche Quadri ausgefüllt werden.
- Testumgebung
- Telematischer Übermittlungsdienst im Testmodus, verfügbar ab dem 1. Juni 2026.
- Monatliche Rundung
- Die Stromsteuer wird Monat für Monat gerundet (sie speist die monatlichen Zahlungen), nicht am Halbjahresende.
- Liste der Verbrauchsteuercodes
- Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den Identifikationscodes, aktualisiert im Juli 2026 für die im ersten Halbjahr aktiven Subjekte.
- Nicht-Steuerpflichtige (Art. 56-bis Strom / Art. 26-quater Erdgas)
- Nicht zur Halbjahreserklärung verpflichtete Subjekte: sie bleiben bei der jährlichen Erklärung/Meldung, bis März 2027.
Einordnung: vom Gesetz zu den operativen Anweisungen
Die Reform der Stromsteuer lässt sich auf drei Ebenen lesen. Das D.Lgs. 43/2025 (in Kraft seit dem 1. Januar 2026) ist die primäre Rechtsquelle: Es führt die Halbjahreserklärung und die monatliche Zahlung auf die tatsächlichen Mengen ein. Das DM 10. März 2026 ist das Durchführungsdekret: Es regelt Anmeldung (denuncia), Akontozahlungen, Halbjahresfristen, Kaution von 15 % und Monatsmeldungen. Das Rundschreiben 9/D vom 7. Mai 2026 ist die dritte Ebene: die ersten Anweisungen, mit denen die italienische Zollagentur (ADM) erklärt, wie die Modelle konkret auszufüllen sind - mit erläuterndem und nicht abschließendem Charakter.
Einen Überblick über die Reform gibt der Beitrag zum D.Lgs. 43/2025; für den operativen Rahmen der Ausfüllung siehe den vollständigen AD-1-Leitfaden mit Quadri, Fristen und Berechnung der Stromsteuer.
Die genehmigten Modelle: Elektrizitätswerke, Verkäufer, Gas
Die neuen Halbjahresmodelle wurden mit zwei Direktorialverfügungen vom 9. April 2026 genehmigt:
| Verfügung | Produkt | Modelle |
|---|---|---|
| Prot. 217477/RU | Strom | Zwei Modelle: Elektrizitätswerke (Steuerpflichtige mit Elektrizitätswerk) und Verkäufer (reiner Verkauf) |
| Prot. 217479/RU | Erdgas | Einheitliches Modell |
Ein oft missverstandener Kernpunkt: Obwohl getrennte Modelle für Elektrizitätswerke und Verkäufer genehmigt wurden, sind die XML-Schemata technisch in ein einziges Schema integriert. Der Unterschied betrifft nur die unterschiedliche Möglichkeit, die Quadri auszufüllen:
- Elektrizitätswerke: Arten der Abgabe und des Bezugs in den Quadri G und H sowie die Identifikationscodes des Subjekts, an das die Energie abgegeben oder von dem sie bezogen wird, in den Quadri N und T.
- Verkäufer: Identifikationscodes des Subjekts in den Quadri N und T.
Praktisch bedeutet das: Ein Portal oder eine Ausfüllsoftware muss je nach Erklärungspflichtigem (Elektrizitätswerk oder Verkäufer) verzweigen und darf kein einheitliches Formular anbieten.
Die Anlagen zum Rundschreiben
Dem Rundschreiben 9/D sind sechs Dokumente beigefügt, die die Betreiber in der ersten Anwendungsphase leiten sollen:
- Modell der Halbjahreserklärung Gas (mit Codes in den Quadri S und T);
- Erste Anweisungen für die Halbjahreserklärung Gas;
- Modell der Halbjahreserklärung Strom Elektrizitätswerke;
- Erste Anweisungen für die Halbjahreserklärung Strom Elektrizitätswerke;
- Modell der Halbjahreserklärung Strom Verkäufer;
- Erste Anweisungen für die Halbjahreserklärung Strom Verkäufer.
Die zugehörigen Schemata und Handbücher für die telematische Übermittlung sind im geschützten Bereich (Area Riservata) des ADM-Portals abrufbar, im Abschnitt “Servizi Digitali”, Menü “Interattivi”.
Zeitplan für den Start
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 1. Juni 2026 | Öffnung der Testumgebung für die telematische Übermittlung |
| 1. Juli 2026 | Öffnung des Einreichungsfensters für die Erklärung H1 2026 |
| Juli 2026 | Aktualisierung der Liste der Steuerpflichtigen mit den Verbrauchsteuercodes (in H1 aktive Subjekte) |
| 30. September 2026 | Frist der ersten Halbjahreserklärung (H1 2026) |
| 31. März 2027 | Frist der zweiten Halbjahreserklärung (H2 2026) |
Für alle Fristen im Detail - monatliche Akontozahlungen, Ausgleichszahlung (conguaglio) und Anpassung der Kaution - siehe den Beitrag zu den AD-1-Fristen 2026.
Rundung: monatlich, nicht halbjährlich
Das Rundschreiben stellt klar, dass sich der Betrag der monatlichen Zahlungen aus der insgesamt geschuldeten Stromsteuer auf die Mengen ergibt, die in den im Vormonat an Endverbraucher ausgestellten Rechnungen ausgewiesen sind. Folglich fließen die in den Rechnungen angewandten Rundungen in die Berechnung der Akontozahlung des Folgemonats ein. Eine kumulative Ausweisung der Rundungen über das gesamte Halbjahr ist nicht zulässig - eine Vorgehensweise, die in der Vergangenheit bei den jährlichen Verbrauchserklärungen genutzt werden konnte. Ein Stromsteuer-Berechnungsmodul muss daher Monat für Monat runden.
Unterzeichnung und Genehmigungen
Für die Identifizierung des zur Unterzeichnung und Übermittlung der Erklärungen befugten Subjekts gelten weiterhin die Anweisungen des ADM-Rundschreibens Nr. 6/2022 vom 4. Februar 2022: Erforderlich ist das Profil “Sottoscrittore” (Unterzeichner, natürliche Person), das beim örtlich zuständigen ADM-Amt zu beantragen ist. Die bereits erteilten Genehmigungen für die jährlichen Verbrauchserklärungen bleiben gültig auch für die neuen Halbjahreserklärungen: Eine neue Lizenz ist nicht erforderlich.
Wer bei der Jahreserklärung bleibt
Das Rundschreiben klärt einen Punkt, der für Verwirrung sorgt: Die in Art. 56-bis (Strombereich) und Art. 26-quater (Erdgasbereich) TUA genannten Subjekte sind nicht verpflichtet, die neuen Halbjahreserklärungen abzugeben, da sie nicht die Eigenschaft von Steuerpflichtigen haben. Für sie bleiben die jährlichen Erklärungen oder Meldungen geschuldet, einzureichen bis März 2027. In der Praxis bleibt bei der Photovoltaik die Anlage mit Volleinspeisung ins Netz jährlich, während der Inhaber eines Elektrizitätswerks mit Eigenverbrauch zur Halbjahreserklärung übergeht.
Nächste Frist
30. September 2026 - erste AD-1-Halbjahreserklärung (H1 2026)
Deklara baut das Halbjahresmodell auf der Struktur der Quadri G/H/N/T auf, rundet die Stromsteuer Monat für Monat und unterscheidet zwischen Elektrizitätswerken und Verkäufern - im Einklang mit dem ADM-Rundschreiben 9/D und dem DM 10. März 2026.
Auf die Warteliste →Häufige Fragen
Was ist das ADM-Rundschreiben 9/D vom 7. Mai 2026?
Es ist das Rundschreiben (prot. 263885), mit dem die ADM die ersten operativen Anweisungen zum Ausfüllen der Halbjahreserklärungen für Strom und Erdgas liefert, die mit dem D.Lgs. 43/2025 eingeführt und mit dem DM 10. März 2026 umgesetzt wurden. Es genehmigt die Modelle, klärt ihren Anwendungsbereich und legt den Startzeitplan fest.
Welche Modelle hat die ADM für Strom genehmigt?
Die Direktorialverfügung prot. 217477/RU vom 9. April 2026 hat zwei Modelle genehmigt - Elektrizitätswerke und Verkäufer - auf einem einheitlichen XML-Schema: Es ändert sich nur, welche Quadri das jeweilige Subjekt ausfüllt. Ein drittes Modell (Det. 217479/RU) betrifft das Erdgas.
Wann öffnet die Testumgebung?
Der Übermittlungsdienst in der Testumgebung ist, vorbehaltlich anderslautender Hinweise, ab dem 1. Juni 2026 verfügbar, um die telematische Übermittlung vor dem regulären Einsatz zu erproben.
Bis wann ist die erste Halbjahreserklärung einzureichen?
Die Erklärung für das erste Halbjahr 2026 (H1, Januar-Juni) wird zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2026 eingereicht, ausschließlich auf telematischem Weg. Die Erklärung H2 2026 wird bis zum 31. März 2027 eingereicht.
Wie sind die Rundungen zu handhaben?
Die Stromsteuer wird auf monatlicher Basis gerundet, weil sie die monatlichen Zahlungen speist. Eine kumulative Ausweisung der Rundungen über das gesamte Halbjahr ist nicht zulässig.
Müssen die Nicht-Steuerpflichtigen die Halbjahreserklärung einreichen?
Nein. Die Subjekte der Art. 56-bis (Strom) und Art. 26-quater (Erdgas) TUA bleiben bei der jährlichen Erklärung oder Meldung, einzureichen bis März 2027.
Rechtsquellen
- ADM-Rundschreiben Nr. 9/D vom 7. Mai 2026, prot. 263885 - erste Anweisungen zu den Halbjahreserklärungen Erdgas + Strom
- ADM-Direktorialverfügung prot. 217477/RU vom 9. April 2026 - Strom-Modelle (Elektrizitätswerke und Verkäufer)
- ADM-Direktorialverfügung prot. 217479/RU vom 9. April 2026 - Modell Erdgas
- DM 10. März 2026 - G.U. Serie Generale Nr. 66 vom 20.03.2026 (prot. 26A01335), Art. 8 und 11
- D.Lgs. 14. März 2025, Nr. 43 - Reform des TUA (primäre Rechtsquelle)
- ADM-Rundschreiben Nr. 6/2022 vom 4. Februar 2022 - Profil Sottoscrittore (Unterzeichner)
- Vollständiger Leitfaden zur AD-1 Erklärung: Quadri, Fristen und Berechnung der Stromsteuer - End-to-End-Überblick über die AD-1-Ausfüllung nach der Reform.
- AD-1-Halbjahreserklärung 2026: Fristen, Akontozahlungen und Periodizität - wie die neue Kadenz funktioniert, der das Rundschreiben Wirkung verleiht.
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