Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt das D.Lgs. 43/2025 die jährliche Verbrauchserklärung durch eine Halbjahresstruktur: Der Betreiber eines Elektrizitätswerks reicht nun zwei AD-1 Erklärungen pro Jahr ein, jeweils gefolgt von der Ausgleichszahlung (conguaglio). Für das erste Halbjahr 2026 (H1, Januar bis Juni) endet die Frist am 30. September 2026; für das zweite Halbjahr (H2, Juli bis Dezember) am 31. März 2027. Während des Halbjahres leistet jeder Verpflichtete monatliche Vorauszahlungen bis zum Monatsende des auf den Referenzmonat folgenden Monats, berechnet auf die tatsächlichen Verbräuche oder Lieferungen des Vormonats. Diese operativen Regeln stützen sich auf Art. 7 und Art. 8 des DM vom 10. März 2026, dem Durchführungsdekret, das die Reform in konkrete Pflichten umsetzt. Neue Elektrizitätswerke müssen zusätzlich die denuncia di officina (Werksanmeldung) innerhalb von 30 Tagen nach Betriebsaufnahme bei der italienischen Zollagentur (ADM) einreichen.
Schnelldefinitionen
- Halbjahrsfrist
- Abgabefrist für die AD-1 Halbjahreserklärung: 30. September für H1, 31. März des Folgejahres für H2.
- H1 (erstes Halbjahr)
- Zeitraum Januar bis Juni; die AD-1 Erklärung deckt die Verbräuche oder Lieferungen dieses Halbjahres ab.
- H2 (zweites Halbjahr)
- Zeitraum Juli bis Dezember; die AD-1 Erklärung deckt die Verbräuche oder Lieferungen dieses Halbjahres ab.
- Monatliche Vorauszahlung (acconto mensile)
- Zahlung fällig bis zum Monatsende des Folgemonats, berechnet auf die im Vormonat tatsächlich angefallene Stromsteuer auf Verbräuche oder Lieferungen.
- Ausgleichszahlung (conguaglio)
- Differenz zwischen der erklärten tatsächlichen Steuer und der Summe der im Halbjahr geleisteten Vorauszahlungen; fällig zum selben Termin wie die Erklärung.
- Ravvedimento operoso
- Freiwillige Selbstanzeige zur Nachholung von Unterlassungen oder Fehlern mit reduzierten Sanktionen, solange die ADM noch kein Festsetzungsverfahren eingeleitet hat (Art. 13 D.Lgs. 472/1997).
- Denuncia di officina (Werksanmeldung)
- Pflichtmeldung an die ADM innerhalb von 30 Tagen nach Betriebsaufnahme; Grundlage für die Berechnung von Kaution und Vorauszahlungen.
- D.Lgs. 43/2025
- Gesetzesdekret, das die halbjährliche Struktur der AD-1 Erklärungen eingeführt hat; seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Vollständiger Kalender der AD-1 Fristen 2026
Der vollständige Leitfaden zur AD-1 Erklärung erläutert die Quadri und den Ausfüllvorgang. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Termine. Die synoptische Übersicht für das gesamte Jahr 2026:
| Frist | Pflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 28.02.2026 | Vorauszahlung Januar 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 31.03.2026 | Vorauszahlung Februar 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 30.04.2026 | Vorauszahlung März 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 31.05.2026 | Vorauszahlung April 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 30.06.2026 | Vorauszahlung Mai 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 31.07.2026 | Vorauszahlung Juni 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 31.08.2026 | Vorauszahlung Juli 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 30.09.2026 | Vorauszahlung August 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 30.09.2026 | AD-1 Erklärung H1 (Januar bis Juni) + Ausgleichszahlung | Art. 8-9 DM 10.03.2026 |
| 31.10.2026 | Vorauszahlung September 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 30.11.2026 | Vorauszahlung Oktober 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 31.12.2026 | Vorauszahlung November 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 31.01.2027 | Vorauszahlung Dezember 2026 | Art. 7 DM 10.03.2026 |
| 31.03.2027 | AD-1 Erklärung H2 (Juli bis Dezember 2026) + Ausgleichszahlung | Art. 8-9 DM 10.03.2026 |
H1-Erklärung: Frist 30. September 2026
Das erste Halbjahr 2026 umfasst die Monate Januar bis Juni. Reichen Sie die AD-1 H1-Erklärung bis zum 30. September 2026 ausschließlich elektronisch über den Servizio Telematico Doganale (STD) der ADM ein. Gleichzeitig ist die Ausgleichszahlung fällig: die Differenz zwischen der erklärten tatsächlichen Steuer und den zwischen Februar und Juli 2026 bereits geleisteten monatlichen Vorauszahlungen. Übersteigen die Vorauszahlungen die tatsächliche Steuer, können Sie das Guthaben in der H2-Erklärung verrechnen oder als Rückerstattung beantragen.
Damit Sie die Frist 30. September einhalten, brauchen Sie die Zählerablesung zum 30. Juni 2026. Wer mehrere Anlagen betreibt oder gemischte Verwendungen abrechnet, sollte die aggregierten Daten nach Verwendungszweck zusammenstellen, bevor er das elektronische Formular öffnet.
H2-Erklärung: Frist 31. März 2027
Das zweite Halbjahr 2026 umfasst die Monate Juli bis Dezember. Reichen Sie die AD-1 H2-Erklärung bis zum 31. März 2027 ein. Die zugehörige Ausgleichszahlung ist zum selben Termin fällig. Ausgangsdokument für die Erklärung ist die Zählerablesung zum 31. Dezember 2026.
Monatliche Vorauszahlungen: Logik und Berechnung
Art. 7 des DM vom 10. März 2026 hat monatliche Vorauszahlungen auf Basis der Ist-Daten des Vormonats eingeführt und löst damit die bisherigen Pauschalen auf Grundlage des Vorjahres ab. Die Frist ist das Monatsende des auf den Referenzmonat folgenden Monats: Die Vorauszahlung für die Verbräuche im Januar ist bis zum 28. Februar fällig, jene für Februar bis zum 31. März und so weiter.
Die Berechnungsgrundlage hängt von der Erklärungspflichtigen-Kategorie ab:
- Verkäufer (venditori): Stromsteuer auf die im Vormonat an Endverbraucher fakturierten Mengen, aufgegliedert nach ambito territoriale.
- Eigenverbraucher (consumatori per uso proprio): Stromsteuer auf die im Vormonat tatsächlich für den Eigenbedarf verbrauchten Mengen.
- Verbraucher-Verkäufer (consumatori-venditori): Summe der beiden oben genannten Positionen.
Ein monatliches Register der Zählerablesungen - bei Verkäufern der Abrechnungen - ist die unverzichtbare Voraussetzung, um jede Vorauszahlung korrekt zu berechnen und Unterzahlungen zu vermeiden.
Ausgleichszahlung (conguaglio)
Der conguaglio rechnet die im Halbjahr geleisteten Vorauszahlungen gegen die aus der Erklärung resultierende tatsächliche Steuer auf. Die Formel lautet:
Conguaglio = tatsächlich erklärte Steuer − Summe der im Halbjahr geleisteten Vorauszahlungen
Ist das Ergebnis positiv, zahlt der Verpflichtete die Differenz zum selben Termin wie die Erklärung (30. September für H1, 31. März für H2). Ist es negativ - die Vorauszahlungen haben die tatsächliche Steuer überstiegen - entsteht ein Guthaben, das Sie auf das nächste Halbjahr vortragen oder per Rückerstattungsantrag geltend machen können.
Neue Elektrizitätswerke: Anmeldung innerhalb von 30 Tagen
Wer im Laufe des Jahres 2026 ein neues Elektrizitätswerk in Betrieb nimmt, muss die denuncia di officina innerhalb von 30 Tagen nach Betriebsbeginn bei der ADM einreichen, unabhängig davon, wann die nächste Halbjahrsfrist fällig ist. Die Daten der Anmeldung bilden die Grundlage für die Berechnung der Kaution (15 % der geschätzten Jahres-Stromsteuer, Art. 10 DM vom 10. März 2026) und der monatlichen Vorauszahlungen. Fehler in der Anmeldung schlagen auf den gesamten nachfolgenden Erklärungszyklus durch.
Sanktionen und Selbstanzeige (ravvedimento operoso)
Bei Versäumen der Fristen greifen die Sanktionen gemäß Art. 13 D.Lgs. 472/1997. Solange die ADM noch kein Festsetzungsverfahren eingeleitet hat, können Sie das ravvedimento operoso nutzen: die freiwillige Nachholung der Unterlassung oder Korrektur des Fehlers. Die Sanktionen werden dabei gestaffelt reduziert - je nachdem, wie viel Zeit seit der ursprünglichen Frist verstrichen ist. Je früher Sie handeln, desto geringer fällt die Sanktion aus.
Fristen für Energiegemeinschaften (CER)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (CER), die gemäß Art. 52-54 TUA als Elektrizitätswerk gelten, unterliegen denselben Fristen wie alle anderen Verpflichteten. Die mit D.Lgs. 43/2025 eingeführte Halbjahresstruktur gilt ohne Tatbestandsausnahmen: H1 bis 30. September 2026, H2 bis 31. März 2027, monatliche Vorauszahlungen bis zum Monatsende des Folgemonats.
Nächste Frist
30. September 2026 - erste halbjährliche AD-1 Erklärung (H1 2026)
Deklara übernimmt monatliche Vorauszahlungen, Ausgleichsberechnung, Ausfüllen des Formulars und Fristenüberwachung - aufgebaut auf D.Lgs. 43/2025 und DM vom 10. März 2026.
Warteliste beitreten →Häufige Fragen
Was ist die Frist für die erste halbjährliche AD-1 Erklärung 2026?
Die erste halbjährliche AD-1 Erklärung 2026 deckt den Zeitraum H1 (Januar bis Juni) ab. Reichen Sie sie bis zum 30. September 2026 ausschließlich elektronisch über das ADM-Portal ein (Art. 8 DM vom 10. März 2026).
Wann ist die AD-1 Erklärung für das zweite Halbjahr 2026 einzureichen?
Die AD-1 Erklärung für H2 (Juli bis Dezember 2026) ist bis zum 31. März 2027 einzureichen. Das ist die zweite der beiden jährlichen Fristen, die mit D.Lgs. 43/2025 an die Stelle der bisherigen Jahreserklärung getreten sind.
Was sind die monatlichen Vorauszahlungen und wann werden sie fällig?
Monatliche Vorauszahlungen sind bis zum Monatsende des Folgemonats fällig, berechnet auf die tatsächliche Stromsteuer des Vormonats. Die Vorauszahlung für Januar 2026 ist beispielsweise bis zum 28. Februar 2026 fällig.
Was passiert bei Versäumen der Frist 30. September 2026?
Bei versäumter Frist greifen die Sanktionen gemäß Art. 13 D.Lgs. 472/1997. Solange die ADM noch kein Festsetzungsverfahren eingeleitet hat, können Sie das ravvedimento operoso nutzen - eine freiwillige Selbstanzeige mit reduzierten Sanktionen.
Gelten die AD-1 Fristen 2026 auch für Energiegemeinschaften (CER)?
Ja. CER, die gemäß TUA als Elektrizitätswerke gelten, unterliegen denselben Fristen: H1 bis 30. September 2026, H2 bis 31. März 2027, monatliche Vorauszahlungen bis zum Monatsende des Folgemonats.
Wie berechnet sich der conguaglio zur Halbjahrsfrist?
Der conguaglio ist die Differenz zwischen der erklärten tatsächlichen Steuer und der Summe der im Halbjahr geleisteten Vorauszahlungen. Übersteigen die Vorauszahlungen die tatsächliche Steuer, entsteht ein Guthaben, das Sie vortragen oder zurückerstatten lassen können.
Weiterführende Artikel
- Vollständiger Leitfaden zur AD-1 Erklärung - End-to-End-Übersicht zu Quadri, Fristen und Berechnung der Stromsteuer.
- D.Lgs. 43/2025: Was sich für AD-1 Erklärungen 2026 ändert - die Reform, die die halbjährliche Struktur und das neue Vorauszahlungssystem eingeführt hat.
- DM vom 10. März 2026: das Durchführungsdekret zur Stromsteuer - das Dekret, das die operativen Regeln für Vorauszahlungen, Ausgleich und Fristen festlegt.
- Kaution Elektrizitätswerk 2026: neue Berechnung 15 % - die Kaution wird nach denselben Halbjahresfristen angepasst.