Erklärungspflichtige der AD-1: Leitfaden zu den Kategorien der Steuerpflichtigen in Italien

Veröffentlicht: Team Deklara6 Min. Lesezeit

Die Kategorie der Erklärungspflichtigen ist die steuerliche Einstufung der zur AD-1 Verbrauchserklärung verpflichteten Person gemäß Art. 52, 53, 53-bis und 56-bis des Testo Unico delle Accise (D.Lgs. 504/1995, aktualisiert durch D.Lgs. 43/2025). Die richtige Kategorie zu bestimmen ist der erste Schritt, um zu klären, welche Lizenz oder Genehmigung der italienischen Zollagentur (ADM) Sie benötigen, welche AD-1 Quadri Sie ausfüllen müssen und welche Kaution Sie stellen müssen; dasselbe gilt für Energieberater, die diese Einstufung für ihre Mandanten vornehmen. Diese Seite bündelt unsere Vertiefungen zu jeder Kategorie - vom Eigenerzeuger über die KWK bis hin zu Photovoltaik und Volleinspeisung - mit Verweisen auf den Referenz-Pillar und die verfahrensbezogenen Leitfäden. Für eine einheitliche tabellarische Übersicht der acht offiziellen Kategorien lesen Sie zuerst den vollständigen Leitfaden zur AD-1 Erklärung sowie den Beitrag Elektrizitätswerk: ADM-Lizenz und AD-1-Quadri.

Schnelldefinitionen

Kategorie der Erklärungspflichtigen
Kategorie der zur AD-1 verpflichteten Person gemäß Art. 52-54 TUA in der durch D.Lgs. 43/2025 aktualisierten Fassung. Sie bestimmt Lizenz bzw. Genehmigung, Pflicht-Quadri, Kaution und Kalender.
Verpflichtete Person
Person oder Einrichtung, die zur Steuerzahlung und/oder zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist. In den meisten Kategorien stimmt sie mit dem Inhaber des Elektrizitätswerks überein.
Elektrizitätswerk
Von der ADM anerkannte steuerliche Einheit, der Lizenz, Buchhaltung und Erklärung zugeordnet sind; sie kann mehrere Standorte desselben Inhabers zusammenfassen.
Eigenerzeuger
Wer ein Elektrizitätswerk betreibt und den erzeugten Strom an denselben Produktionsstätten selbst verbraucht (Art. 53 Abs. 2 lit. a TUA).
Gewerblicher Nutzer
Wer Strom für den nicht-häuslichen Eigenbedarf einkauft und steuerpflichtig ist (Art. 53 Abs. 2 lit. c TUA); erzeugt nicht selbst und besitzt ein "virtuelles" Werk.
Volleinspeisung
Erzeuger, der ohne Eigenverbrauch den gesamten Strom ins Netz einspeist (Art. 56-bis TUA); nicht stromsteuerpflichtig, jedoch zur Anmeldung und zur AD-1 Flusserklärung (Quadri A und G zuzüglich Lieferantenliste) verpflichtet. Er reicht keine Halbjahreserklärung ein, sondern bleibt bei der Jahreserklärung - die nächste bis 31.03.2027.
CAR (Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung)
Jährliche GSE-Qualifikation für KWK-Anlagen, die die PES- und Gesamtwirkungsgrad-Parameter der DM 4/8/2011 und 5/9/2011 (Richtlinie 2012/27/EU) erfüllen.

Nach Kategorie der Erklärungspflichtigen

Alle Vertiefungen je AD-1 Kategorie - Zuordnung der Quadri, Kaution, Fristen 2026 und Grauzonen:

  • Elektrizitätswerk: ADM-Lizenz und AD-1-Quadri - synoptische Tabelle Lizenz vs. Genehmigung und Zuordnung Quadri zu Kategorie, für alle acht offiziellen Kategorien gemäß Art. 52-54 TUA.
  • AD-1 Eigenerzeuger - Art. 53 Abs. 2 lit. a TUA: wer selbst erzeugt und verbraucht. Unterscheidung zwischen befreiter Erzeugung aus erneuerbaren Quellen (Quadri A, G, L) und sonstiger Erzeugung zum Eigenverbrauch (Quadri A, B, C, E, G, J, L, M, P, Q zuzüglich Lieferantenliste); Kaution 15 %.
  • AD-1 gewerblicher Nutzer - Art. 53 Abs. 2 lit. c TUA: Käufer für den Eigenverbrauch ohne eigene Erzeugung. Virtuelles Werk, Quadri B, C, E, H, J, L, M, P, Q.
  • Photovoltaik und Stromsteuer - Schwellenwerte 20 kW und 200 kW, Befreiung nach Art. 52 Abs. 3 lit. b TUA, Mischverwendung (impiego promiscuo) nach Art. 52 Abs. 4 TUA, Quadri für PV-Erzeuger.
  • AD-1 Volleinspeisung - Art. 56-bis TUA: Erzeuger mit vollständiger Netzeinspeisung. Bestätigende Anmeldung bis 31.03.2026 (DM 10/03/2026 Art. 22 Abs. 5); reduziertes Set A + G + Lieferantenliste; keine Kaution.
  • AD-1 scambio sul posto - das SSP-Regime ist für neue Anschlüsse seit 26.09.2025 geschlossen (ARERA 78/2025); wer aktive Verträge hat, bleibt befreiter Eigenerzeuger; Übergang zu RID oder EEG.
  • AD-1 Kraft-Wärme-Kopplung - CAR und Steuerregime; Kassationsbeschluss vom 21.02.2025 zu den Grenzen der Befreiung nach Art. 52 Abs. 3 lit. d TUA; Biomasse vs. Erdgas vs. Diesel; Vergünstigung für Erdgas.
  • EEG und AD-1 Erklärung - Erneuerbare Energiegemeinschaften als eigenständige Konfiguration, Verpflichtete innerhalb der EEG, Fristen 2026.

Mehr zum Thema

Die Kategorien der Erklärungspflichtigen greifen eng mit den Themen Kalender, Kaution und Verfahren ineinander. Die ergänzenden Referenzen:

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