Die Kategorie der Erklärungspflichtigen ist die steuerliche Einstufung der zur AD-1 Verbrauchserklärung verpflichteten Person gemäß Art. 52, 53 und 53-bis des Testo Unico delle Accise (D.Lgs. 504/1995, aktualisiert durch D.Lgs. 43/2025). Die richtige Kategorie zu bestimmen ist der erste Schritt, um zu klären, welche Lizenz oder Genehmigung der italienischen Zollagentur (ADM) Sie benötigen, welche AD-1 Quadri Sie ausfüllen müssen und welche Kaution Sie stellen müssen. Diese Seite bündelt unsere Vertiefungen zu jeder Kategorie - vom Eigenerzeuger über die KWK bis hin zu Photovoltaik und Volleinspeisung - mit Verweisen auf den Referenz-Pillar und die verfahrensbezogenen Leitfäden. Für eine einheitliche tabellarische Übersicht der acht offiziellen Kategorien lesen Sie zuerst den vollständigen Leitfaden zur AD-1 Erklärung sowie den Beitrag Elektrizitätswerk: die 8 Erklärungspflichtigen.
Schnelldefinitionen
- Kategorie der Erklärungspflichtigen
- Kategorie der zur AD-1 verpflichteten Person gemäß Art. 52-54 TUA in der durch D.Lgs. 43/2025 aktualisierten Fassung. Sie bestimmt Lizenz bzw. Genehmigung, Pflicht-Quadri, Kaution und Kalender.
- Verpflichtete Person
- Person oder Einrichtung, die zur Steuerzahlung und/oder zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist. In den meisten Kategorien stimmt sie mit dem Inhaber des Elektrizitätswerks überein.
- Elektrizitätswerk
- Von der ADM anerkannte steuerliche Einheit, der Lizenz, Buchhaltung und Erklärung zugeordnet sind; sie kann mehrere Standorte desselben Inhabers zusammenfassen.
- Eigenerzeuger
- Wer ein Elektrizitätswerk betreibt und den erzeugten Strom an denselben Produktionsstätten selbst verbraucht (Art. 53 c.2 lit. a TUA).
- Gewerblicher Nutzer
- Wer Strom für den nicht-häuslichen Eigenbedarf einkauft und steuerpflichtig ist (Art. 53 c.2 lit. c TUA); erzeugt nicht selbst und besitzt ein "virtuelles" Werk.
- Volleinspeisung
- Erzeuger, der ohne Eigenverbrauch den gesamten Strom ins Netz einspeist (Art. 53-bis c.1 TUA); nicht stromsteuerpflichtig, jedoch zur Anmeldung und zur AD-1 Flusserklärung verpflichtet.
- CAR (Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung)
- Jährliche GSE-Qualifikation für KWK-Anlagen, die die PES- und Gesamtwirkungsgrad-Parameter der DM 4/8/2011 und 5/9/2011 (Richtlinie 2012/27/EU) erfüllen.
Nach Kategorie der Erklärungspflichtigen
Alle Vertiefungen je AD-1 Kategorie - Zuordnung der Quadri, Kaution, Fristen 2026 und Grauzonen:
- Elektrizitätswerk: die 8 Erklärungspflichtigen gemäß Art. 52-54 TUA - Gesamtübersicht der offiziellen Kategorien, synoptische Tabelle Lizenz vs. Genehmigung, Zuordnung Quadri zu Kategorie.
- AD-1 Eigenerzeuger - Art. 53 c.2 lit. a TUA: wer selbst erzeugt und verbraucht. Unterscheidung zwischen befreit und steuerpflichtig; Quadri A-B-E-G; Kaution 15 %.
- AD-1 gewerblicher Nutzer - Art. 53 c.2 lit. c TUA: Käufer für den Eigenverbrauch ohne eigene Erzeugung. Virtuelles Werk, Genehmigung, Quadri B-C-E-G-H-I-P-Q.
- Photovoltaik und Stromsteuer - Schwellenwerte 20 kW und 200 kW, Befreiung c.3 lit. b, Mischverwendung (impiego promiscuo) gemäß Art. 53 Abs. 4, Quadri für PV-Erzeuger.
- AD-1 Volleinspeisung - Art. 53-bis c.1 TUA: Erzeuger mit vollständiger Netzeinspeisung. Bestätigende Anmeldung bis 31.03.2026 (DM 10/03/2026 Art. 22 c.5); reduziertes Set A+G+Lieferantenliste; keine Kaution.
- AD-1 scambio sul posto - das SSP-Regime ist für neue Anschlüsse seit 26.09.2025 geschlossen (ARERA 78/2025); wer aktive Verträge hat, bleibt befreiter Eigenerzeuger; Übergang zu RID oder EEG.
- AD-1 Kraft-Wärme-Kopplung - CAR und Steuerregime; Kassationsbeschluss vom 21.02.2025 zu den Grenzen der Befreiung c.3 lit. d; Biomasse vs. Erdgas vs. Diesel; Vergünstigung für Erdgas.
- EEG und AD-1 Erklärung - Erneuerbare Energiegemeinschaften als eigenständige Konfiguration, Verpflichtete innerhalb der EEG, Fristen 2026.
Die Kategorien der Erklärungspflichtigen greifen eng mit den Themen Kalender, Kaution und Verfahren ineinander. Die ergänzenden Referenzen:
- Vollständiger Leitfaden zur AD-1 Erklärung - Pillar zu Erklärungspflichtigen, Quadri, Steuerberechnung und Verfahren.
- D.Lgs. 43/2025: was sich für die AD-1 Erklärung ändert - die Reform, die die Erklärungspflichtigen aktualisiert und den halbjährlichen Rhythmus eingeführt hat.
- DM 10. März 2026: das Durchführungsdekret - monatliche Vorauszahlungen, Kaution von 15 %, bestätigende Anmeldung der Volleinspeisung.
- AD-1 Fristen 2026: Halbjahreskalender - H1 bis 30.09.2026, H2 bis 31.03.2027.
- Kaution Elektrizitätswerk 15 % - Berechnung, vierteljährliche Anpassung, Befreiungen von der Kaution.
- AD-1 Einreichung bei der ADM: U2S, S2S und digitale Signatur - Telematikkanäle, sottoscrittore, XAdES-BES, Bestätigungen, ravvedimento operoso.