Die Kategorie der Erklärungspflichtigen ist die steuerliche Einstufung der zur AD-1 Verbrauchserklärung verpflichteten Person gemäß Art. 52, 53, 53-bis und 56-bis des Testo Unico delle Accise (D.Lgs. 504/1995, aktualisiert durch D.Lgs. 43/2025). Die richtige Kategorie zu bestimmen ist der erste Schritt, um zu klären, welche Lizenz oder Genehmigung der italienischen Zollagentur (ADM) Sie benötigen, welche AD-1 Quadri Sie ausfüllen müssen und welche Kaution Sie stellen müssen; dasselbe gilt für Energieberater, die diese Einstufung für ihre Mandanten vornehmen. Diese Seite bündelt unsere Vertiefungen zu jeder Kategorie - vom Eigenerzeuger über die KWK bis hin zu Photovoltaik und Volleinspeisung - mit Verweisen auf den Referenz-Pillar und die verfahrensbezogenen Leitfäden. Für eine einheitliche tabellarische Übersicht der acht offiziellen Kategorien lesen Sie zuerst den vollständigen Leitfaden zur AD-1 Erklärung sowie den Beitrag Elektrizitätswerk: ADM-Lizenz und AD-1-Quadri.
Schnelldefinitionen
- Kategorie der Erklärungspflichtigen
- Kategorie der zur AD-1 verpflichteten Person gemäß Art. 52-54 TUA in der durch D.Lgs. 43/2025 aktualisierten Fassung. Sie bestimmt Lizenz bzw. Genehmigung, Pflicht-Quadri, Kaution und Kalender.
- Verpflichtete Person
- Person oder Einrichtung, die zur Steuerzahlung und/oder zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist. In den meisten Kategorien stimmt sie mit dem Inhaber des Elektrizitätswerks überein.
- Elektrizitätswerk
- Von der ADM anerkannte steuerliche Einheit, der Lizenz, Buchhaltung und Erklärung zugeordnet sind; sie kann mehrere Standorte desselben Inhabers zusammenfassen.
- Eigenerzeuger
- Wer ein Elektrizitätswerk betreibt und den erzeugten Strom an denselben Produktionsstätten selbst verbraucht (Art. 53 Abs. 2 lit. a TUA).
- Gewerblicher Nutzer
- Wer Strom für den nicht-häuslichen Eigenbedarf einkauft und steuerpflichtig ist (Art. 53 Abs. 2 lit. c TUA); erzeugt nicht selbst und besitzt ein "virtuelles" Werk.
- Volleinspeisung
- Erzeuger, der ohne Eigenverbrauch den gesamten Strom ins Netz einspeist (Art. 56-bis TUA); nicht stromsteuerpflichtig, jedoch zur Anmeldung und zur AD-1 Flusserklärung (Quadri A und G zuzüglich Lieferantenliste) verpflichtet. Er reicht keine Halbjahreserklärung ein, sondern bleibt bei der Jahreserklärung - die nächste bis 31.03.2027.
- CAR (Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung)
- Jährliche GSE-Qualifikation für KWK-Anlagen, die die PES- und Gesamtwirkungsgrad-Parameter der DM 4/8/2011 und 5/9/2011 (Richtlinie 2012/27/EU) erfüllen.
Nach Kategorie der Erklärungspflichtigen
Alle Vertiefungen je AD-1 Kategorie - Zuordnung der Quadri, Kaution, Fristen 2026 und Grauzonen:
- Elektrizitätswerk: ADM-Lizenz und AD-1-Quadri - synoptische Tabelle Lizenz vs. Genehmigung und Zuordnung Quadri zu Kategorie, für alle acht offiziellen Kategorien gemäß Art. 52-54 TUA.
- AD-1 Eigenerzeuger - Art. 53 Abs. 2 lit. a TUA: wer selbst erzeugt und verbraucht. Unterscheidung zwischen befreiter Erzeugung aus erneuerbaren Quellen (Quadri A, G, L) und sonstiger Erzeugung zum Eigenverbrauch (Quadri A, B, C, E, G, J, L, M, P, Q zuzüglich Lieferantenliste); Kaution 15 %.
- AD-1 gewerblicher Nutzer - Art. 53 Abs. 2 lit. c TUA: Käufer für den Eigenverbrauch ohne eigene Erzeugung. Virtuelles Werk, Quadri B, C, E, H, J, L, M, P, Q.
- Photovoltaik und Stromsteuer - Schwellenwerte 20 kW und 200 kW, Befreiung nach Art. 52 Abs. 3 lit. b TUA, Mischverwendung (impiego promiscuo) nach Art. 52 Abs. 4 TUA, Quadri für PV-Erzeuger.
- AD-1 Volleinspeisung - Art. 56-bis TUA: Erzeuger mit vollständiger Netzeinspeisung. Bestätigende Anmeldung bis 31.03.2026 (DM 10/03/2026 Art. 22 Abs. 5); reduziertes Set A + G + Lieferantenliste; keine Kaution.
- AD-1 scambio sul posto - das SSP-Regime ist für neue Anschlüsse seit 26.09.2025 geschlossen (ARERA 78/2025); wer aktive Verträge hat, bleibt befreiter Eigenerzeuger; Übergang zu RID oder EEG.
- AD-1 Kraft-Wärme-Kopplung - CAR und Steuerregime; Kassationsbeschluss vom 21.02.2025 zu den Grenzen der Befreiung nach Art. 52 Abs. 3 lit. d TUA; Biomasse vs. Erdgas vs. Diesel; Vergünstigung für Erdgas.
- EEG und AD-1 Erklärung - Erneuerbare Energiegemeinschaften als eigenständige Konfiguration, Verpflichtete innerhalb der EEG, Fristen 2026.
Die Kategorien der Erklärungspflichtigen greifen eng mit den Themen Kalender, Kaution und Verfahren ineinander. Die ergänzenden Referenzen:
- Vollständiger Leitfaden zur AD-1 Erklärung - Pillar zu Erklärungspflichtigen, Quadri, Steuerberechnung und Verfahren.
- D.Lgs. 43/2025: was sich für die AD-1 Erklärung ändert - die Reform, die die Erklärungspflichtigen aktualisiert und den halbjährlichen Rhythmus eingeführt hat.
- DM 10. März 2026: das Durchführungsdekret - monatliche Vorauszahlungen, Kaution von 15 %, bestätigende Anmeldung der Volleinspeisung.
- AD-1 Fristen 2026: Halbjahreskalender - H1 bis 30.09.2026, H2 bis 31.03.2027.
- Kaution Elektrizitätswerk 15 % - Berechnung, vierteljährliche Anpassung, Befreiungen von der Kaution.
- AD-1 Einreichung bei der ADM: U2S, S2S und digitale Signatur - Telematikkanäle, sottoscrittore, XAdES-BES, Bestätigungen, ravvedimento operoso.